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Syrer in Burg getötet Opfer wurde blutüberströmt gefunden: Acht Jahre Haft für Angreifer

Der Fall hatte im September vergangenen Jahres für Aufsehen in Burg bei Magdeburg gesorgt: Ein 45 Jahre alter Syrer wurde blutüberströmt auf dem Gehweg gefunden. Der Prozess war aufwendig. Jetzt gab es ein Urteil.

Von DUR 27.06.2025, 14:15
Der verurteilte Mann bot der Familie des Opfers Entschädigung an – diese lehnte aber ab. 
Der verurteilte Mann bot der Familie des Opfers Entschädigung an – diese lehnte aber ab.  Archivbild: Simon Kremer/dpa

Stendal. - Das Landgericht Stendal hat einen 26 Jährigen aus dem Iran wegen Totschlags zu acht Jahren Haft verurteilt. Der Mann hatte im September des vergangenen Jahres in Burg (Jerichower Land) einen 45 Jahre alten Familienvater aus Syrien mit mehreren Messerstichen getötet.

Der Fall hatte Ende September für Aufsehen in Burg gesorgt. Passanten hatten an einem Samstagabend einen blutüberströmten Mann auf einem Gehweg gefunden. Trotz sofortiger Hilfe durch einen Rettungsdienst starb der Mann, der eine Schneiderei in der Stadt betrieb, noch vor Ort.

Syrer in Burg getötet: Täter handelte nicht im Affekt

Zusammen mit mehreren anderen Männern hatte der Hauptangeklagte das Opfer verfolgt und überfallen. Hintergrund war ein Streit um Geld.

Bei dem Angriff habe er den Tod des Mannes billigend in Kauf genommen, sagte die Richterin in der Urteilsbegründung. Ein Gutachten hatte nach Angaben des Gerichts ergeben, dass es sich nicht um eine Tat im Affekt gehandelt hatte und dass der Angeklagte voll schuldfähig war. 

Blutüberströmtes Opfer in Burg: Täter entschuldigt sich

Beim Schlusswort entschuldigte sich der 26-jährige Mann bei der Familie des Opfers und bot ihnen auch einen Scheck über 5.000 Euro an. "Ich kann nicht wiedergutmachen, was ich getan habe. Ich bin verantwortlich, da gibt es keine Ausreden." Ein Bruder des getöteten Syrers, der als Nebenkläger mit im Gerichtssaal saß, nahm das Geld nicht an. 

Mit dem Urteil folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf eine Strafe von zwei Jahren auf Bewährung plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es ist innerhalb einer Woche eine Revision beim Bundesgerichtshof möglich.