Hohe Waldbrandgefahr Gardelegen sagt Osterfeuer ab - Wann eine kurzfristige Genehmigung noch möglich ist
Die Stadt Gardelegen hat in diesem Jahr sämtliche Osterfeuer untersagt. Auch im eigenen Garten darf kaum noch verbrannt werden. Doch es gibt Hoffnung.

Gardelegen. - Wegen der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen hohen Waldbrandgefahr hat die Hansestadt Gardelegen im Altmarkkreis Salzwedel sämtliche Osterfeuer abgesagt. Betroffen seien sowohl öffentliche als auch privat angemeldete Feuer im gesamten Gebiet der Einheitsgemeinde, teilte das Ordnungsamt mit.
Osterfeuer in Gardelegen nur in Feuerschalen
Hintergrund ist die aktuell geltende Waldbrandgefahrenstufe vier - die zweithöchste Warnstufe. Erlaubt bleiben lediglich Feuer in Feuerschalen sowie Kleinstfeuer mit einem Brenngut von maximal einem Kubikmeter - und auch nur unter größtmöglicher Vorsicht.
Sollte in den kommenden Tagen Regen fallen und die Gefahrenstufe herabgesetzt werden, könnten die traditionellen Osterfeuer kurzfristig doch noch genehmigt werden, hieß es weiter. Über die Einstufung der Waldbrandgefahr entscheidet das Landeszentrum Wald.