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Uneidliche Falschaussage BGH verwirft Revision: Urteil gegen Halles ehemaligen OB Bernd Wiegand ist rechtskräftig

Die Verurteilung wegen uneidlicher Falschaussage gegen Halles früheren Oberbürgermeister Bernd Wiegand ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat seine Revision verworfen.

Von dpa 05.08.2025, 11:01
Der Bundesgerichtshof hat die Revision von Halles früherem Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) als unbegründet verworfen. (Archivbild)
Der Bundesgerichtshof hat die Revision von Halles früherem Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) als unbegründet verworfen. (Archivbild) Hendrik Schmidt/dpa

Halle - Die Verurteilung von Halles früherem Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) wegen falscher uneidlicher Aussage ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof habe die Revision als unbegründet verworfen, teilte das Landgericht Halle mit.

Wiegand war im April vergangenen Jahres zu einer Geldstrafe von 16.800 Euro (120 Tagessätze zu je 140 Euro) verurteilt worden. 

Die Staatsanwaltschaft warf Wiegand vor, im Oktober 2020 in einem Zivilprozess falsch ausgesagt zu haben. Es ging aus ihrer Sicht um weniger als ein halbes Dutzend falsche Aussagen. In Wiegands Aussage war es damals um Personalfragen im Zusammenhang mit einem kommunalen Unternehmen gegangen. Wiegand hielt sich für unschuldig.

Er war 2021 unter anderem wegen vorgezogener Corona-Schutzimpfungen suspendiert worden. Er und weitere Stadträte waren entgegen der festgelegten Impfreihenfolge vorzeitig geimpft worden. Zum 1. September 2024 wurde er in den Ruhestand versetzt.