Wende in Prozess Überraschendes Urteil am Landgericht Halle: Mann war doch kein Bombenbauer
In seiner Wohnung hatte er SS-Runen, rassistische Gedichte und Böller. Doch für einen Bombenbauer hält das Landgericht Halle ihn nicht.

Halle. - Der Prozess gegen einen Mann aus Halle, der von der Staatsanwaltschaft als mutmaßlicher Bombenbauer angeklagt war, ist mit einem überraschenden Urteil zu Ende gegangen. Es habe sich nicht um eine Bombe gehandelt, entschied das Landgericht Halle im Prozess gegen den 37-Jährigen.
Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, er habe aus „fremdenfeindlichen und rassistischen Motiven“ mit einer Kofferbombe möglichst viele Menschen, „insbesondere ausländische Menschen mit dunkler Hautfarbe“, töten wollen. Dies sah das Gericht als nicht erwiesen.
Gericht: Koffer mit Böller, keine Kofferbombe
In seiner Wohnung seien „sehr starke, rechtsradikale, rassistische Inhalte“ gefunden worden, sagte der Vorsitzende Richter. Die Kammer sei „sehr entsetzt“ von dem menschenverachtenden Inhalt gewesen.
Jedoch sei der gefundene Sprengsatz in der Wohnung des Mannes keine Kofferbombe gewesen. Es sei ein Koffer mit einem Böller gewesen, allerdings von vornherein nicht geeignet, einen Menschen zu töten, betonte der Richter.
Das Landgericht verhängte ein Jahr Haft gegen den 37-Jährigen – davon hat er zehn Monate bereits in Untersuchungshaft abgesessen, der Rest wurde aufgehoben, wie der Verteidiger erklärte. Der Mann ist nun auf freien Fuß.
An einem Vormittag im April 2024 soll der Angeklagte aus seinem weit geöffneten Wohnungsfenster einen Passanten rassistisch beleidigt und mit einem Softair-Sturmgewehr bedroht haben. Bei der Durchsuchung wurden der Sprengsatz sowie zahlreiche rassistische Gedichte sichergestellt.
Landgericht Halle verhängt Strafe wegen Störung des öffentlichen Friedens
Das Gericht verhängte die Strafe wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, Verstoß gegen das Waffengesetz sowie die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und zwei Monate Haft gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat eine Woche Zeit, um Revision einzulegen. Der Verteidiger hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr gefordert – er werde keine Revision einlegen, sagte er.