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Unfalltod Fußgängerin mitgeschleift, tödlich verletzt: Geldstrafe

Von dpa 19.09.2023, 17:31
Ein Mikrofon in einem Gerichtssaal.
Ein Mikrofon in einem Gerichtssaal. Friso Gentsch/dpa/Symbolbild

Berlin - Nach dem Unfalltod einer Fußgängerin, die rund 500 Meter weit unter einem Fahrzeug mitgeschleift wurde, ist ein Autofahrer zu einer Geldstrafe von 2700 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sprach den 36-Jährigen am Dienstag der fahrlässigen Tötung schuldig. Der Angeklagte habe die 56 Jahre alte Frau übersehen und mit seinem Auto erfasst, als er im November vorigen Jahres im Stadtteil Neukölln von einem Parkplatz auf die Marienfelder Chaussee abgebogen war, hieß es im Urteil.

Der 36-Jährige sei „einen Moment beim Abbiegen unaufmerksam gewesen“, sagte der Vorsitzende Richter. Nach einem Gutachten hätte er die Frau „sehen können und müssen“. Der Autofahrer aber habe von rechts keinen Verkehr erwartet und sich auf die linke Seite konzentriert - ein „kurzfristiges Fehlverhalten“, so der Richter.

Der Angeklagte hatte erklärt, das Geschehen sei „ganz schrecklich“. Er könne sich bis heute nicht erklären, wie die Frau unter das Fahrzeug geraten konnte. Auch seine Frau als Beifahrerin und seine beiden Kinder auf der Rückbank hätten die Fußgängerin nicht gesehen. Nach kurzer Fahrt habe es dann „seltsame Geräusche“ gegeben. Er habe gestoppt und die Frau unter dem Auto entdeckt.

Laut Gutachten soll es an der Beifahrerseite des SUV zu einem „Erstkontakt“ mit „Minimalanprall“ gekommen sein. Die Fußgängerin sei unter das Auto geraten, eingekeilt und mitgeschleift worden. Wegen der Krafteinwirkung durch das Fahrzeug sei sie erstickt.

Das Gericht verhängte eine Strafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro. Der Staatsanwalt hatte 80 Tagessätze zu je 60 Euro verlangt. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Es sei nicht auszuschließen, dass sich die Fußgängerin gebückt hatte und nicht zu sehen gewesen sei, sagte er. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.