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Gesetzesänderung Hunderte Anträge auf neuen Geschlechtseintrag in Thüringen

Ab dem 1. November können Geschlechtseintrag und Vorname leichter geändert werden. In Thüringen wollen Hunderte Menschen vom neuen Selbstbestimmungsgesetz Gebrauch machen.

Von dpa 01.11.2024, 04:00
In Thüringen liegen Hunderte Anträge auf Geschlechtsänderung vor. (Symbolbild)
In Thüringen liegen Hunderte Anträge auf Geschlechtsänderung vor. (Symbolbild) Candy Welz/dpa

Erfurt - Zum Start des neuen Selbstbestimmungsgesetzes liegen in Thüringen Hunderte Anmeldungen für eine erleichterte Änderung des Geschlechtseintrags vor. Das Standesamt in Erfurt berichtete von 82 Menschen, in Jena sind es 63, in Gera 31 und in Weimar 28, wie eine Abfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab. Deutlich geringer sind die Zahlen etwa in Eisenach mit sieben und Suhl mit vier Anmeldungen. 

Geschlechtseintrag und Vorname lassen sich ab 1. November ohne die bisher notwendigen Gutachten, ärztliche Bescheinigungen oder richterliche Beschlüsse ändern. Es reicht eine Erklärung gegenüber dem Standesamt. Die Erleichterungen betreffen vor allem transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen. Die Änderung muss drei Monate vor dem Termin im Standesamt angemeldet werden. 

Wenige Geschlechtsänderungen in den vergangenen Jahren

Wer am 1. August seinen Antrag gestellt hat, kann bereits am 1. November seine Erklärung abgeben. In Erfurt wäre das bereits bei elf Menschen möglich. In den vergangenen Jahren seien etwa zehn Geschlechts- und Namensänderungen jährlich verzeichnet worden. Auch in Weimar gab es am 1. August elf Anmeldungen - bei insgesamt drei Änderungen im kompletten Jahr 2023. Jena verzeichnete 13 Anmeldungen am ersten Tag. In den meisten Städten kostet die Anmeldung 20 Euro und die finale Erklärung dann noch einmal 25 Euro. 

Das Selbstbestimmungsgesetz hatte der Bundestag im April beschlossen. Es löste das zuvor geltende Transsexuellengesetz ab. Immer wieder hatte das Bundesverfassungsgericht die bis dato geltende Rechtslage in Teilen für verfassungswidrig erklärt und auf die demütigende Situation für Betroffene hingewiesen.