TV-Satiriker Imker rechnet mit Fortsetzung im Honig-Streit mit Böhmermann
Ein von TV-Satiriker Jan Böhmermann in dessen Sendung vorgeführter Imker aus Sachsen dreht den Spieß um und nutzt das als Werbung. Der Moderator klagt, verliert jedoch in erster Instanz.
Dresden - Der von TV-Satiriker Jan Böhmermann verklagte sächsische Imker stellt sich nach seinem Erfolg in erster Instanz auf eine Fortsetzung des Rechtsstreits um einen von ihm kreierten Honig ein. „Der Ball ist jetzt bei Herrn Böhmermann“, sagte der Bienenzüchter und Honigproduzent Rico Heinzig am Montag der Deutschen Presse-Agentur. Er erwartet, dass die Gegenseite in Berufung geht und das Oberlandesgericht Dresden den Fall dann begutachtet. „Wenn das so kommt, können wir uns abermals auf eine spannende Verhandlung vorbereiten.“
Böhmermann wollte dem Bienenzüchter und Honigproduzenten aus Meißen den Vertrieb von und die Werbung für einen nach einer Sendung des „ZDF Magazin Royale“ Anfang November 2023 kreierten „Beewashing“-Honig mit dessen Namen und Gesicht verbieten. Das Landgericht Dresden hatte das Ansinnen eines Verbots mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung am vergangenen Donnerstag aber als „in der Sache unbegründet“ zurückgewiesen.
Böhmermann hatte Heinzig ohne vorherige Rückfrage in einem Bericht über Firmen genannt und gezeigt, die „Beewashing“ als eine Form des Greenwashings betreiben würden - ein Wortspiel aus Greenwashing und dem englischen Wort für Bienen. Als satirische Reaktion darauf brachte Heinzig einen „Beewashing“-Honig heraus und warb dafür in einem Dresdner Supermarkt mit Namen, Bild und Zitaten aus der Sendung.
Aus Sicht der Zivilrichterin hat Heinzig damit „ein geeignetes Mittel“ gefunden, sich für eine begrenzte Zeit auf satirische Weise und für die Öffentlichkeit klar erkennbar mit dem Fall auseinanderzusetzen. Der Moderator müsse Reaktionen derer in Kauf nehmen, die durch seine Beiträge ins Rampenlicht gezogen und beeinträchtigt würden.
Das Urteil habe ihn überrascht, mit einem so klaren Sieg habe er nicht gerechnet, sagte Heinzig und sprach von einem „klaren KO“-Sieg. Er hatte eine Unterlassungserklärung verweigert und Böhmermann hatte daraufhin geklagt, ein Vergleich vor Gericht Mitte Januar war nicht zustande gekommen. Eine Woche nach der darauffolgenden Verhandlung hatte Heinzig das umstrittene Produkt aus dem Programm genommen. Damit wollte er im Erfolgsfall der Gegenseite eine mögliche Umsatzbeteiligung im Zusammenhang mit Schadenersatz vermeiden.
Die Restbestände des „Beewashing“-Honigs hütet der Meißner „wie meinen Augapfel“. Es würden schon Unsummen geboten, „wenn wir ihn denn wieder ins Sortiment nehmen oder „unter dem Ladentisch“ verkaufen würden“, berichtete er - und wartet nun erst einmal die nächsten Schritte von Böhmermann ab.