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Rockergruppe Klage gegen Verbot der Bandidos überwiegend erfolglos

Von dpa Aktualisiert: 20.09.2023, 14:41
Ein Mikrofon steht in einem Saal eines Gerichts.
Ein Mikrofon steht in einem Saal eines Gerichts. Friso Gentsch/dpa/Symbolbild

Leipzig - Das Verbot der Rockergruppe „Bandidos Motorcycle Club Federation West Central“ und ihrer mehr als 30 örtlichen Gruppen vor mehr als zwei Jahren ist rechtmäßig. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag. Zwischen den Bandidos und anderen Rockergruppen hatte es vor allem in Nordrhein-Westfalen brutale Auseinandersetzungen gegeben.

In Teilen hatten die Kläger aber auch Erfolg in Leipzig, da das Verbot für mehrere neu gegründete Nachfolgeorganisationen als nicht rechtmäßig angesehen wurde. Das Gericht habe festgestellt, dass es sich bei den Federations Mid, North und South Region nicht um identitätswahrende Nachfolgeorganisationen der verbotenen Federation handele.

Das Bundesinnenministerium hatte im Juli 2021 den Verein sowie dessen 38 sogenannte Chapter verboten und aufgelöst. Von dem Verein gehe eine schwerwiegende Gefährdung für die Allgemeinheit aus, heißt es zur Begründung. Ab dem Jahr 2018 kam es in Nordrhein-Westfalen - vor allem in Hagen und Köln - zu schweren Straftaten, zum Teil mit Toten und Schwerverletzten, in deren Folge gegen Funktionäre der Federation sowie gegen Angehörige ihrer Mitglieds-Chapter Strafverfahren geführt wurden, wie es in der Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom Dienstag hieß.

Die Kläger - unter anderem die Federation und 34 Chapter - machten geltend, dass sich die Dachorganisation bereits Monate zuvor selbst aufgelöst habe und daher das Verbot ins Leere gehe. Zudem seien die Chapter keine Teilorganisationen und die von einzelnen Personen begangenen Straftaten könnten dem Verein nicht zugerechnet werden.

Das sah das Bundesverwaltungsgericht anders und entschied am Dienstag: „Die Federation stellte bei Erlass der Verbotsverfügung ungeachtet des von der Mitgliederversammlung am 18. April 2021 gefassten Auflösungsbeschlusses noch einen verbotsfähigen Verein dar, weil ihre Liquidation in vermögensrechtlicher Hinsicht noch nicht abgeschlossen war.“ Zudem seien die von den Angehörigen ihrer Mitglieds-Chapter begangenen Straftaten zuzurechnen, weil es sich bei den Chaptern um Gebiets-Teilorganisationen der Federation handele.