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Notfall Schülerin bricht mit Herzstillstand zusammen: Ermittlungen

Hätten die Lehrer mehr tun müssen? Ein Mädchen sackt in Hannover mit einem Herzstillstand vor dem Lehrerzimmer zusammen, jetzt ist sie schwerbehindert. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Von dpa 13.02.2024, 11:49
Ein Rettungswagen fährt mit Blaulicht durch die Innenstadt von Hannover.
Ein Rettungswagen fährt mit Blaulicht durch die Innenstadt von Hannover. Julian Stratenschulte/dpa

Hannover - Eine 16-Jährige bricht vor knapp zwei Jahren in einer Schule in Hannover mit einem Herzstillstand zusammen, sie erleidet schwere Hirnschäden: Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt gegen einen Lehrer der Schule wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen. Geklärt werden solle, ob dem Lehrer vorgeworfen werden könne, möglicherweise zu spät Hilfe geleistet zu haben, sagte eine Sprecherin der Anklagebehörde am Dienstag. Die Frage sei, ob es einen kausalen Zusammenhang zwischen der möglicherweise verzögerten Hilfe und dem Hirnschaden der heute 18-Jährigen gebe. Zuvor hatte die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ berichtet.

Ein notfallmedizinisches Gutachten sei eingeholt worden, um zu klären, ob sofortige Hilfe den Hirnschaden des Mädchens hätte verhindern können, sagte die Sprecherin. Das Gutachten liege vor. Die abschließende Prüfung des Verfahrens und die Entscheidung, ob es zur Anklage komme oder das Verfahren eingestellt werde, stünden noch aus.

Dem Bericht zufolge sackte die Schülerin Ende Februar 2022 auf dem Gang vor dem Lehrerzimmer zusammen - Ursache war ein Herzstillstand durch Kammerflimmern. Bis zu ihrer Wiederbelebung vergingen demnach wertvolle Minuten, das Mädchen überlebte, ist aber seitdem schwerbehindert. Mehrere Freundinnen erlebten den Zusammenbruch mit und versuchten, Hilfe zu holen. Eine Schülerin wählte schließlich den Notruf.

Laut Kultusministerium sollten grundsätzlich alle Lehrkräfte und Beschäftigte in der Schule aktuelle Erste-Hilfe-Kenntnisse haben - mindestens aber die Hälfte des Personals, berichtete die Zeitung. Diese Kenntnisse müssen demnach alle drei Jahre aufgefrischt werden.