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Kriminalität Schwangere Mitbewohnerin vergewaltigt - Fast acht Jahre Haft

Die Frau ist arglos, als plötzlich der Bekannte von nebenan in ihr Zimmer kommt. Doch er hält ein Messer in der Hand, greift unvermittelt an. Sie wehrt sich, er würgt sie bis zur Bewusstlosigkeit.

Von dpa 22.11.2024, 14:46
Gegen einen 26-Jährigen erging wegen Vergewaltigung einer hochschwangeren Frau eine langjährige Haftstrafe. (Symbolbild)
Gegen einen 26-Jährigen erging wegen Vergewaltigung einer hochschwangeren Frau eine langjährige Haftstrafe. (Symbolbild) Monika Skolimowska/dpa

Berlin - Wegen eines schweren sexuellen Angriffs auf seine hochschwangere Mitbewohnerin ist ein 26-Jähriger zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach den Angeklagten der besonders schweren Vergewaltigung und der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Er habe die im achten Monat schwangere Frau unvermittelt attackiert und in einem Kampf derart gewürgt, dass das Leben der 25-Jährigen und des ungeborenen Kindes in Gefahr gewesen seien.

Der Angeklagte, die 25-Jährige und deren Lebensgefährte teilten sich eine Wohnung in Berlin-Hellersdorf. Der Partner der Frau sei nicht zu Hause gewesen, als der 26-Jährige im September 2023 angegriffen habe, hieß es weiter im Urteil. Er habe sich mit einem Brotmesser bewaffnet und sei in das Zimmer der Mitbewohnerin gegangen. Der Angeklagte habe sie an eine Wand gedrückt und ihr das Messer an den Hals gehalten, um Sex zu erzwingen. Die Frau habe sich gewehrt, er habe sie mit beiden Händen gewürgt und – nach Wiedererlangung ihres Bewusstseins – zum Oralverkehr gezwungen. 

Der Angeklagte: „Unverzeihlich, respektlos gegen Frauen“

Der Ukrainer war nach der Tat geflohen. Ende April wurde er in Polen festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert. Im Prozess, der weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt wurde, gestand der Angeklagte. Was er getan habe, sei „unverzeihlich, respektlos gegen Frauen“. Er könne sich sein Verhalten nicht erklären, es müsse auf seinen Konsum von Alkohol und Drogen vor der Tat zurückzuführen sein.

Das Gericht folgte einem Gutachten, nach dem die von dem 26-Jährigen angegebenen Trinkmengen irreal und nicht mit seinen Tathandlungen in Übereinstimmung zu bringen seien. Der Alkohol sei für den bislang nicht als Gewalttäter aufgefallenen Mann „für sich selbst ein Erklärungsversuch, wie es zu der Tat gekommen sein könnte“.

Das Kind der Frau sei gesund zur Welt gekommen, heiß es am Rande der Verhandlung. Der Staatsanwalt hatte neun Jahren und zwei Monate Haft beantragt. Der Verteidiger plädierte auf eine Strafe von maximal sieben Jahren Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.