Anhalt-Bitterfeld Stadtrat will Disziplinarverfahren gegen OB Schenk
Nach der letzten Oberbürgermeisterwahl in Bitterfeld-Wolfen gab es einige Diskussionen. Der Stadtrat hatte die Wahl für gültig erklärt, nun soll ein Disziplinarverfahren gegen den Sieger folgen.

Bitterfeld-Wolfen - Nach der Wahl in Bitterfeld-Wolfen soll gegen den amtierenden Oberbürgermeister Armin Schenk (CDU) ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden. „Der Stadtrat hat am 27.02.2024 in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen, von der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde - dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld - die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen Herrn Armin Schenk hinsichtlich seines Agierens während der Oberbürgermeisterwahl 2023 zu verlangen“, teilte Stadtsprecher Detmar Oppenkowski am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Dabei soll es insbesondere um eine mögliche Verletzung des Neutralitätsgebotes in den Feuerwehren gehen.
Die Einleitung des Verfahrens gehe auf eine Stellungnahme des Stadtwahlleiters zu einem gegen die Oberbürgermeisterwahl eingelegten Wahleinspruch zurück, so der Stadtsprecher. Die Entscheidung über die Einleitung des Disziplinarverfahrens gegen Schenk trifft den Angaben zufolge die Kommunalaufsichtsbehörde.
Bei der Oberbürgermeisterwahl in Bitterfeld-Wolfen Anfang Oktober vergangenen Jahres war es der AfD knapp nicht gelungen, diese für sich zu entscheiden. Ihr Kandidat Henning Dornack holte in der Stichwahl 46,18 Prozent der Stimmen. Schenk kam auf 53,82 Prozent. Im ersten Wahlgang hatte Dornack noch vorn gelegen, der Vorsprung betrug mehr als vier Prozentpunkte.
Anschließend hatte die Partei die Wahl beanstandet. Die Parteimitglieder hatten dabei unter anderem die Zahl der Briefwahlstimmen für Amtsinhaber Schenk und die Art des Wahlkampfes im Blick. Der Stadtrat votierte Mitte Januar jedoch für die Gültigkeit der Abstimmung.
In der vergangenen Woche hatte nun ein Parteimitglied der AfD in Sachsen-Anhalt vor dem Verwaltungsgericht in Halle Klage gegen die Wahl eingereicht. Sie richtet sich gegen den Stadtrat von Bitterfeld-Wolfen. „Die Klage wird jetzt dem Beklagten zugestellt, dieser hat dann Gelegenheit, auf die Klage zu erwidern“, hieß es zum weiteren Verfahren.
Bitterfeld-Wolfen liegt im Südosten Sachsen-Anhalts, hat 37.000 Einwohner und ist als Standort der chemischen Industrie bekannt.