Bundesverfassungsgericht Suspendierte Bürgermeisterin Blenkle unterliegt
Magdeburg - Die suspendierte ehemalige Bürgermeisterin der Stadt Haldensleben in der Börde, Regina Blenkle, ist auch vor dem Bundesverfassungsgericht unterlegen. Das teilte das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt am Montag mit. Die parteilose Politikerin hatte zuvor gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Verfassungsbeschwerde eingelegt - die Behörde hatte im Juli 2022 die Berufung der Bürgermeisterin gegen ihre Suspendierung zurückgewiesen.
Man habe in der damaligen Entscheidung die Ansicht vertreten, dass die Bürgermeisterin vorsätzlich ein schwerwiegendes einheitliches innerdienstliches Dienstvergehen begangen habe, teilte das Oberverwaltungsgericht mit.
Blenkle war im Sommer 2015 mit Unterstützung der Freien Unabhängigen Wählergemeinschaft zur neuen Bürgermeisterin in Haldensleben gewählt worden. Seitdem gab es immer wieder Spannungen mit dem Stadtrat. Massiv kritisiert wurde Blenkles Personalpolitik mit zahlreichen Abmahnungen und Versetzungen. Anfang 2017 wurde sie vom Stadtrat suspendiert. Es lief ein Disziplinarverfahren. Nachfolger wurde Berhard Hieber (SPD).