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  5. Corona-Regeln in Sachsen-Anhalt: 2G, 2G-Plus und 3G im Überblick

Genesen, geimpft, ungeimpft Verwirrende Corona-Regeln: Für welchen Impfstatus gelten 2G, 2G+ oder 3G in Sachsen-Anhalt?

Immer wieder ändern sich die Corona-Bestimmungen. Nun ist auch der Genesenennachweis nur noch drei Monate gültig. Was gilt für Geimpfte, Geboosterte und Co. im Land?

Von DUR Aktualisiert: 21.01.2022, 11:59
Neue Verordnungen, Regeln, 2G oder 3G sorgen oftmals für ein undurchsichtiges Durcheinander. Was dürfen frisch Geimpfte eigentlich und was ändert sich mit der neuen Genesenen-Regelung?
Neue Verordnungen, Regeln, 2G oder 3G sorgen oftmals für ein undurchsichtiges Durcheinander. Was dürfen frisch Geimpfte eigentlich und was ändert sich mit der neuen Genesenen-Regelung? Foto: dpa (Symbol)

Magdeburg - Neue Verordnungen, Maßnahmen, 2G oder 2G-Plus sorgen oftmals für ein wirres Durcheinander. Was dürfen frisch Geimpfte eigentlich und was ändert sich mit der neuen Genesenen-Regelung? Alle wichtigen Infos im Überblick.

Ich bin ungeimpft, aber genesen:

Der Genesenennachweis ist seit der neuen Regelung nur noch verkürzt gültig. Genesene Personen haben diesen Status nur noch drei, anstatt sechs Monate. Danach verfällt dieser Status. Wer die Erleichterungen jedoch beibehalten will, muss sich impfen lassen. Die STIKO empfiehlt für ungeimpfte Personen, die eine Infektion durchgemacht haben, im Rahmen der Grundimmunisierung die Verabreichung einer Impfstoffdosis

Für Genesene gilt, dass sie in Sachsen-Anhalt überall hinein dürfen, wo die 2G-Regel gilt. Genesene Personen, die ein negatives Ergebnis eines professionell durchgeführten Schnelltests oder eines PCR-Tests vorlegen können, dürfen auch in Einrichtungen oder an Veranstaltungen teilnehmen, die der 2G-Plus-Regel unterliegen.

Hier gilt in Sachsen-Anhalt verpflichtend 2G-Plus:

  • Veranstaltungen von Chören
  • Veranstaltungen von Volksfesten
  • Sportveranstaltungen
  • Kulturgroßveranstaltungen

Ich bin einmal geimpft, aber kürzlich genesen:

Für Personen, die bereits eine Impfung erhalten haben und dann an Corona erkranken, gilt folgendes: Liegt die erste Impfung weniger als vier Wochen seit der Infektion zurück, sollte drei Monate nach der Infektion eine zweite Impfstoffdosis folgen. 

Ist die erste Impfung länger als vier Wochen seit der Infektion her, ist laut RKI keine weitere Impfung zur Grundimmunisierung notwendig. 

Ich bin vollständig geimpft, aber kürzlich genesen:

Wer geimpft ist, aber trotzdem an Corona erkrankt, fragt sich, ob eine weitere Impfung nötig ist. Personen, die bereits vor einer Infektion (unabhängig von der Anzahl der Impfstoffdosen) geimpft worden, empfiehlt das RKI im Abstand von mindestens 3 Monaten nach Infektion eine Auffrischimpfung zu verabreichen. Zwischen Infektion und Auffrischungsimpfung würde dementsprechend der für drei Monate gültige Genesenennachweis gelten.

Wer eine Auffrischungsimpfung erhalten hat, gilt in Sachsen-Anhalt direkt am Tag der Impfung als geboostert. Für geboosterte Personen entfällt grundsätzlich die Testpflicht bei 2G-Plus.

Ich bin geboostert:

Geboosterte Personen gelten ab dem Tag der Auffrischungsimpfung als geboostert. Sie sind von der Testpflicht bei 2G-Plus befreit.

Ich bin geimpft, aber nicht geboostert:

Wer zwei Impfungen erhalten hat, für den ist der Impfschutz ab dem 1. Februar 2021 auf neun Monate begrenzt. Zuvor war der Schutz noch ein Jahr gültig, erklärte eine Sprecherin des Bundesministeriums für Gesundheit auf Nachfrage. "Wenn jemand mit zwei Impfungen nach neun Monaten also nicht mehr als vollständig geimpft gilt, kann er sich dennoch mit einer dritten Impfung wieder 'vollständig geimpft' machen", heißt es weiter.

Geimpfte Personen sind in der 2G-Regelung inbegriffen und dürfen daher in Einrichtungen, in denen 2G herrscht. Bei 2G-Plus müssen Geimpfte ein negatives Testergebnis eines Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests vorzeigen können.

Aktuelle Maßnahmen in Sachsen-Anhalt:

    Kontaktbeschränkungen:

  • Ungeimpfte dürfen sich mit maximal zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts treffen
  • ausgenommen davon sind Kinder unter 14 Jahre
  • es wird empfohlen sich vor Treffen mit Familie oder Freunden zu testen

    Maskenpflicht:

  • das Tragen einer medizinischen Maske (empfohlen wird FFP2) ist überall Pflicht, wo der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann und in
  • öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in
  • Ladengrschäften jeglicher Art

    Schulbetrieb:

  • Schüler und Schulpersonal müssen sich täglich testen
  • für alle Schüler gilt Maskenpflicht auch im Unterricht

Wer muss wie lange in Quarantäne?

Die Quarantänezeit wurde auf zehn Tage reduziert. Ein Freitesten in bereits nach sieben Tagen mit einem PCR- oder Schnelltest möglich.

Ausgenommen von der Quarantäne sind Geboosterte, geimpfte Genesene, frisch doppelt Geimpfte (wenn die Impfung weniger als drei Monate zurückliegt) und frisch Genesene (wenn die Erkrankung weniger als drei Monate zurückliegt).

Die hier abgebildeten Regeln gelten in Sachsen-Anhalt mit Stand 21.01.22. Diese Regeln können sich in den kommenden Wochen wieder ändern. Andere Bundesländer haben zum Teil abweichende Corona-Regeln.