Prozess wegen Gehorsamsverweigerung Ein "Vorzeigesoldat" vor Gericht: Soldat verweigert Corona-Impfung mit diesen Folgen
Ein Fall von "Gehorsamsverweigerung" wirft wichtige Fragen über die Rechte und Pflichten von Militärpersonal auf. Ein Soldat wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, nachdem er die Corona-Impfung verweigert hatte.
Magdeburg- Ein Soldat, der als "Vorzeigesoldat" beschrieben wurde, stand kürzlich vor dem Amtsgericht Gardelegen, weil er die Corona-Impfung verweigert hatte. Der Oberstabsgefreite K., 38, musste sich wegen "Gehorsamsverweigerung" verantworten, nachdem er gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte.
Der Weg zur Verhandlung
K. hatte am 13. Dezember 2021 und am 17. März 2022 die Befolgung von Befehlen seines Disziplinarvorgesetzten verweigert. Dieser hatte die Aufgabe, das umzusetzen, was die Bundeswehr vorschreibt, einschließlich der Impfungen.
Ein Geständnis und seine Folgen
K. gab an, dass er die Impfungen aufgrund von Bedenken hinsichtlich körperlicher Schäden abgelehnt hatte. Er fühlte, dass die Impfungen ihm im Vorfeld nicht gut getan hatten und zu weiterführenden Problemen geführt hätten. Trotzdem wurde er zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt, während er für die Anklage vom 13. Dezember 2020 freigesprochen wurde.
Das nicht rechtskräftige Urteil
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und K. hat eine Woche Zeit, Berufung oder Revision einzulegen. Dies wirft Fragen über die Rechtmäßigkeit des Befehls und die Konsequenzen für das Militärpersonal auf.
Eine schwierige Entscheidung
In der Urteilsbegründung machte Richter Bormann deutlich, dass ihm die Einordnung nicht leicht gefallen sei und es ihm schon „sehr leid“ tue. Er habe nur Positives über den Soldaten gelesen und gehört. Dennoch habe er nach dem Soldatengesetz die Pflicht, Gehorsam zu leisten und Befehlen nachzukommen, was K. verweigert habe.
Ein Fall mit weitreichenden Folgen
Dieser Fall wirft wichtige Fragen über die Rechte und Pflichten von Militärpersonal auf und könnte weitreichende Folgen für die Bundeswehr und andere militärische Organisationen haben. Es bleibt abzuwarten, ob K. Berufung einlegen wird und wie das endgültige Urteil ausfallen wird.