Tief "Wiete" wütet Sommer-Pause in Sachsen-Anhalt: Gewitter, Regen und Windböen sorgen für ungemütliches Wetter
Es wird ungemütlich in Sachsen-Anhalt. Der Deutsche Wetterdienst warnt ab Donnerstagmittag vor Windböen in nahezu allen Landkreisen. Auch Regen und vereinzelte Gewitter sind möglich.
Magdeburg - Den Menschen in Sachsen-Anhalt steht ein trüber Tag bevor. Nachdem es in den vergangenen Tagen sonnig und sommerlich warm war, sorgt das Tief "Wiete" nun für eine kurze Unterbrechung der warmen Temperaturen.
Unwetter in Sachsen-Anhalt: DWD warnt vor Gewitter und Windböen durch Tief "Wiete"
Ab dem Mittag werden Windböen der Stärke 1 von 4 in fast allen Landkreisen erwartet. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat ab 12 Uhr eine amtliche Warnung herausgegeben, die voraussichtlich bis 20 Uhr gilt. Der Norden, Westen und Süden des Landes sind betroffen. Im Osten des Landes mit dem Landkreis Wittenberg und Dessau-Roßlau sind Gewitter erst ab dem Nachmittag zu erwarten.
Alle Kreise in Sachsen-Anhalt von Unwetter betroffen
In den Landkreisen Stendal, Börde, Anhalt-Bitterfeld, Wittenberg, Mansfeld-Südharz, im Altmarkkreis Salzwedel sowie im Harz warnt der DWD am Nachmittag vor Gewittern der Stufe der 1. Auch im Saalekreis, Salzlandkreis, im Jerichower Land und in den kreisfreien Städten Magdeburg und Dessau-Roßlau werden bis etwa 16 Uhr Gewitter erwartet.
Für die Stadt Halle warnt der Deutsche Wetterdienst vor Gewitter-Gefahr (der Stufe 1 von 4 ) bis voraussichtlich 16.30 Uhr. Demnach kann es örtlich zu Blitzschlag kommen.
Bis 17.30 Uhr gilt die Warnung für die folgenden Regionen:
- Landkreis Wittenberg
- Anhalt-Bitterfeld
- Burgenlandkreis
- Saalekreis
Bei Maximaltemperaturen von 21 Grad bleibt es heute größtenteils bedeckt. Es kann zudem regnen. Gegen Abend wird der Himmel über Sachsen-Anhalt nahezu flächendeckend bewölkt sein. Auf dem Brocken werden zudem Sturmböen erwartet, die zum späteren Abend allmählich abklingen.
Warnstufen und Farben: Was bedeuten die Unwetterwarnungen des DWD?
Der Deutsche Wetterdienst unterteilt seine Unwetterwarnungen in vier Stufen und verwendet dafür unterschiedliche Farben:
- Stufe 1 – Amtliche Warnung (Gelb): Die erwartete Wetterentwicklung ist nicht ungewöhnlich, trotzdem können wetterbedingt Gefährdungen auftreten.
- Stufe 2 – Amtliche Warnung vor markantem Wetter (Orange): Die erwartete Wetterentwicklung ist nicht ungewöhnlich, aber gefährlich. Es können vereinzelt oder örtlich Schäden auftreten.
- Stufe 3 – Amtliche Unwetterwarnung (Rot): Die erwartete Wetterentwicklung ist sehr gefährlich. Es können verbreitet Schäden auftreten. Vermeiden Sie Aufenthalte im Freien.
- Stufe 4 – Amtliche Warnung vor extremem Unwetter (Violett): Die erwartete Wetterentwicklung ist extrem gefährlich. Es können lebensbedrohliche Situationen entstehen und große Schäden und Zerstörungen auftreten. Häufig sind dabei größere Gebiete betroffen. Vermeiden Sie Aufenthalte im Freien. Bereiten Sie sich auf außergewöhnliche Maßnahmen vor.
Unwetterwarnung: Wie verhält man sich bei Unwetter richtig?
Besteht eine amtliche Unwetterwarnung, sollte der Aufenthalt im Freien möglichst vermieden werden. Wenn noch ausreichend Zeit ist, sollten Sie bewegliche Gegenstände wie Gartenmöbel oder Fahrräder sichern sowie Türen und Fenster schließen. Empfindliche Geräte sollten sicherheitshalber vom Netz genommen oder mit einem Überspannungsschutz gesichert werden.
Wer im Freien von einem Unwetter überrascht wird, sollte Schutz in einem Gebäude suchen. Bei Gewitter sollte offenes Gelände gemieden und ausreichend Abstand zu Stromleitungen gehalten werden. Auch ein Auto kann Schutz vor Gewittern bieten. Bleiben Sie im Fahrzeug, aber berühren Sie keine blanken Metallteile.
Richtiges Verhalten nach dem Unwetter: Wer kommt für Unwetterschäden an Haus und Auto auf?
Sollte das Unwetter Schäden an Haus oder Auto verursacht haben, sollten Sie die Beschädigungen am besten per Foto dokumentieren und – sofern vorhanden – Ihrer Versicherung melden. Schäden am Haus sind in der Regel über die Hausrat- oder die Wohngebäudeversicherung abgedeckt.
Schäden am Auto durch Blitzschlag, Brand, Hagel oder Überschwemmung sind meist ein Fall für die Kaskoversicherung.
Begründete Arbeitsverhinderung: Muss ich auch bei Unwetter zur Arbeit fahren?
Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, pünktlich zur Arbeit zu kommen - auch bei schlechter Witterung. Darauf weist der DGB Rechtsschutz hin. Weil Arbeitnehmer das sogenannte Wegerisiko tragen, zählen Verkehrsbehinderungen oder verspätete Züge durch Unwetter nicht als Ausrede, wenn man zur spät zur Arbeit erscheint.
Ausnahmen gibt es jedoch, wenn offiziell, etwa von Meteorologen, vor Unwetter gewarnt wird. Bei einem Sturm, vor dem bereits im Vorfeld gewarnt wird, kann eine sogenannte begründete Arbeitsverhinderung vorliegen.
In diesem Fall können Arbeitnehmer zu Hause bleiben, sie hätten allerdings keinen Anspruch auf Vergütung, so Diplom-Geograf Matthias Habel gegenüber RND. Zudem sollte der Arbeitgeber rechtzeitig darüber informiert werden, sonst droht im schlimmsten Fall eine Abmahnung.
Unwetter-Warn-Apps für iOS und Android
Um rechtzeitig über ein nahendes Unwetter informiert zu werden, bietet sich die Nutzung von Warn-Apps für das Smartphone an. Warnmeldungen erhalten Sie unter anderem über die NINA-App des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Katwarn oder die WarnWetter-App des Deutschen Wetterdienstes.