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BGH verwirft Revision "Erheblich alkoholisiert": Mann mit Axt erschlagen – Vater aus Roßlau nun verurteilt

Ein 33-Jähriger und sein Vater aus Roßlau waren betrunken und es kam zum Streit. Dieser eskalierte, der Sohn wurde mit einer Axt erschlagen. Der 63-Jährige muss nun für seine Tat büßen.

Von DUR Aktualisiert: 09.01.2026, 12:25
Ein Mann hat seinen Sohn mit einer Axt erschlagen und muss deshalb nun ins Gefängnis. 
Ein Mann hat seinen Sohn mit einer Axt erschlagen und muss deshalb nun ins Gefängnis.  Symbolbild: Frank Molter/dpa

Dessau-Roßlau. – Ein 63 Jahre alter Mann aus Roßlau ist rechtskräftig verurteilt worden, weil er seinen Sohn mit einer Axt erschlagen hat.

Der Bundesgerichtshof habe die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts in Dessau-Roßlau als unbegründet verworfen, teilte ein Sprecher des Landgerichts mit. Er war im März 2025 wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt worden.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der Mann am 16. Juli 2024 abends in seiner Wohnung mit seinem 33 Jahre alten Sohn gestritten und ihn dann erschlagen hat. Beide Männer seien zum Tatzeitpunkt "erheblich alkoholisiert" gewesen, hieß es.