Karlsruhe als letzte Hoffnung Rechtsextremistin Liebich muss in Haft – und legt dagegen Beschwerde ein
Die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich ist rechtskräftig zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Jetzt hat sie eine Verfassungsbeschwerde angekündigt.

Naumburg. – Die rechtsextreme Aktivistin Marla-Svenja Liebich (54), früher bekannt als Sven Liebich, wurde wegen Volksverhetzung, Beleidigung und übler Nachrede zu 1,5 Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig, nachdem sowohl Berufung als auch Revision gescheitert sind.
Liebich kündigte nun eine Verfassungsbeschwerde an, die ihre Anwältin beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einreichen will.
Liebich soll in Sachsen im Gefängnis sitzen
Die Justiz bereitet derzeit die Vollstreckung der Haftstrafe vor. Voraussichtlich wird Liebich in einem sächsischen Gefängnis untergebracht. Die Beschwerde hat zunächst keine aufschiebende Wirkung, es sei denn, ein Antrag auf einstweilige Anordnung wird erfolgreich gestellt.
Liebich ist seit Jahren durch rechtsextreme Demonstrationen in Halle bekannt, bei denen es regelmäßig zu Konflikten mit Gegendemonstranten kam. Ein weiteres Verfahren wegen eines Vorfalls bei einer Corona-Demo in Leipzig wurde kürzlich eingestellt.