Urteil des OLG Naumburg Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich aus Halle muss 18 Monate ins Gefängnis
Mehrfach stand die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich aus Halle vor Gericht. Ein Urteil des Oberlandesgerichtes Naumburg gegen sie kann nun nicht mehr angefochten werden.

Naumburg - Die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich muss unter anderem wegen Volksverhetzung ins Gefängnis. Zu dem Ergebnis ist das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg gekommen. Eine Revision der Angeklagten wurde als unbegründet verworfen. Das Urteil ist laut einem Gerichtssprecher rechtskräftig und kann nicht angefochten werden.
Urteil von 2023: Liebich und Staatsanwaltschaft gehen in Berufung
Liebich war im Juli 2023 noch als Sven Liebich vom Amtsgericht Halle unter anderem wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.
Sie selbst sowie die Staatsanwaltschaft waren dagegen in Berufung gegangen und damit vor dem Landgericht Halle gescheitert. Liebich legte Revision ein, mit der sich nun das Oberlandesgericht befasste.
Verhandlung am OLG Naumburg: Liebich nicht anwesend
Das OLG bestätigte das Urteil als rechtsfehlerfrei. Lediglich einer von 17 angeklagten Fällen wurde auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft vorläufig eingestellt, die Strafe dafür wäre nicht ins Gewicht gefallen. Liebich kam nicht persönlich zur Revisionsverhandlung nach Naumburg.
Seit 2014 organisierte Liebich regelmäßig Demonstrationen, oft auf dem Marktplatz in Halle in Sachsen-Anhalt. Immer wieder kam es dabei zu Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten. Die Straftaten, die Liebich jetzt die Haftstrafe eingebracht haben, ereigneten sich teils im Zusammenhang mit den Demos. Schon mehrfach haben sich Gerichte mit Beschuldigungen gegen Liebich auseinandergesetzt.