Gericht stoppt Probebohrungen Führt Gipsabbau im Südharz zu teilweiser Zerstörung des geschützten Gebiets?
Wie stark greifen Probebohrungen zu Naturgips-Vorkommen in die Umwelt ein? Wie schwer wiegt das Interesse an der Rohstoffgewinnung? Der Streit im Südharz beschäftigt schon die zweite Instanz.

Magdeburg/Halle (Saale)/Sangerhausen - Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Sachsen-Anhalt hat Probebohrungen zur Erkundung von Naturgipsvorkommen im Südharz vorläufig untersagt.
Bis zu einer behördlichen Entscheidung über den Widerspruch des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die Genehmigung der Bohrungen müssten alle Geräte stillstehen, so das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Magdeburg. Der Beschluss ist unanfechtbar.
OVG vermutet unbekannte Höhlen und Fledermäuse
In dem betroffenen Gebiet könnten sich noch unbekannte Höhlen und vor allem überwinternde Fledermäuse befinden, gab das OVG zu bedenken. Es fehle die erforderliche Datenbasis für die Annahme, es werde nicht erheblich in das geschützte Habitat eingegriffen.
Das OVG erklärte weiter, es sei auch in den Blick zu nehmen, dass die Probebohrungen nicht für sich stünden, sondern letztlich der Vorbereitung des Gipsabbaus dienten, wenn sich die Lagerstätte als wirtschaftlich abbaubar herausstelle. Der Gipsabbau werde voraussichtlich zu einer mindestens teilweisen Zerstörung des geschützten Gebiets führen, hieß es.
Landkreis Mansfeld-Südharz hatte Bohrungen genehmigt
Anfang Dezember hatte der Landkreis Mansfeld-Südharz den umstrittenen Erkundungsbohrungen für den Gipsabbau im Biosphärenreservat im Südharz zugestimmt. Der BUND ging in Widerspruch und zog auch vor Gericht, damit die Probebohrungen gestoppt werden.