Amtsgericht Halle Wegen Hundequälerei im Saalekreis verurteilt: Frau darf weiter in Tierarztpraxis arbeiten
Ende 2024 befreiten die Behörden im Saalekreis nahezu 130 zum Teil stark vernachlässigte Hunde von zwei Grundstücken in Bad Lauchstädt und Bennstedt. Jetzt mussten sich die Halter vor dem Amtsgericht Halle verantworten.

Halle (Saale)/Bad Dürrenberg. – Das Amtsgericht in Halle hat eine Frau zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil sie in ihrer Tierpension in Bad Dürrenberg (Saalekreis) Hunde gequält hat.
Ihr sei außerdem das Halten, Betreuen und Handeln sowie der sonstige berufliche Umgang mit Hunden für die nächsten vier Jahre verboten worden, teilte das Gericht mit. Gegen die Frau war wegen Tierquälerei in zwei Fällen eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verhängt worden.
Hunde im Saalekreis gequält: Angeklagte darf weiter in Tierarztpraxis arbeiten
Unter tierärztlicher Kontrolle dürfe die Frau hingegen weiterhin als tiermedizinische Fachangestellte in einer Tierarztpraxis arbeiten, hieß es. Dabei dürfe sie jedoch nicht allein für die Pflege und Betreuung der Hunde zuständig sein.
Ein Mitangeklagter wurde vor dem Amtsgericht ebenfalls wegen Tierquälerei in zwei Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche kann gegen das Urteil Berufung oder Revision eingelegt werden.