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Kommunen Disziplinarverfahren gegen Bitterfelds OB könnte weitergehen

Das Disziplinarverfahren gegen Bitterfeld-Wolfens Oberbürgermeister Schenk wurde kürzlich ausgesetzt. Eine Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft könnte das Verfahren wieder in Schwung bringen.

Von dpa 26.07.2024, 14:17
Das Disziplinarverfahren gegen Bitterfeld-Wolfens Oberbürgermeister Schenk könnte mal wieder Fahrt aufnehmen. (Archivbild)
Das Disziplinarverfahren gegen Bitterfeld-Wolfens Oberbürgermeister Schenk könnte mal wieder Fahrt aufnehmen. (Archivbild) Jan Woitas/dpa

Bitterfeld-Wolfen - Die Aufarbeitung der disziplinarrechtlichen Vorwürfe gegen Bitterfeld-Wolfens Oberbürgermeister Armin Schenk könnten bald wieder aufgenommen werden. Bei der Staatsanwaltschaft soll Sachstandsauskunft und Akteneinsicht ersucht werden, teilte der Landkreis Anhalt-Bitterfeld auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Zuletzt hatte eine Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft das Weiterführen des Disziplinarverfahrens gegen den CDU-Politiker verzögert. 

Das Verfahren gegen den Kommunalpolitiker, der seit 2017 Oberbürgermeister der Stadt im Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist, wird bereits seit August 2023 geführt. Ihm wird vorgeworfen, bei einem Flächentausch mit einem Unternehmen für einen Schaden der Stadt gesorgt zu haben. Später kam außerdem der Vorwurf auf, Schenk habe im Wahlkampf das Neutralitätsgebot verletzt. Dieser wurde mit dem zu der Zeit schon bestehenden Disziplinarverfahren verknüpft. 

Kein hinreichender Tatverdacht

Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau hatte gegen Schenk wegen des Verdachts der Untreue ermittelt. Das Verfahren wurde jedoch eingestellt. Über einen daraufhin eingelegten Einspruch sollte die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg befinden. Diese teilte auf Anfrage mit, der Einspruch sei abgewiesen worden. Es habe zwar Zeugenvernehmungen gegeben, jedoch habe sich kein hinreichender Tatverdacht ergeben. Der Fall gilt rechtlich damit dort als abgeschlossen.

Bitterfeld-Wolfen liegt im Südosten Sachsen-Anhalts, hat 37 000 Einwohner und ist als Standort der chemischen Industrie bekannt. Der Landkreis, in dem die Stadt liegt, ist zuständig für die Führung des Disziplinarverfahrens. 

Im April dieses Jahres hieß es seitens des Landkreises, das Verfahren gegen Schenk sei vorerst ausgesetzt worden. Es werde auf eine abschließende Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft gewartet. Nun erklärte eine Sprecherin gegenüber der dpa: „Sofern sich bestätigt, dass der Grund für die Aussetzung des Disziplinarverfahrens entfallen ist, wird das Disziplinarverfahren unverzüglich fortgesetzt.“