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Wahlkampf FDP nicht bei TV-Wahlkampfrunde - Scheitern vor Gericht

Brandenburgs FDP-Spitzenkandidat Braun ist nicht zur Wahlkampfrunde des RBB eingeladen. Die FDP geht dagegen juristisch vor. Nun hat das OVG Berlin-Brandenburg endgültig entschieden.

Von dpa Aktualisiert: 16.09.2024, 15:19
Nicht bei RBB-Wahltalk dabei: Brandenburgs FDP-Chef Zyon Braun (Archivbild).
Nicht bei RBB-Wahltalk dabei: Brandenburgs FDP-Chef Zyon Braun (Archivbild). Soeren Stache/dpa

Berlin/Potsdam - Brandenburgs FDP-Landeschef Zyon Braun wird nicht bei der TV-Runde des RBB mit den Spitzenkandidaten vor der Landtagswahl vertreten sein. Die FDP Brandenburg scheiterte endgültig mit dem Versuch, sich in die Fernsehsendung einzuklagen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) wies eine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam zurück, teilte das Gericht mit (Az.: OVG 3 S 103/24). Die Entscheidung fiel bereits am vergangenen Freitag.

Gericht hat keine Bedenken gegen RBB-Konzept

Nach dem Konzept des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) dürfen nur Spitzenkandidatinnen und -kandidaten von Parteien an der Sendung teilnehmen, die bereits im Landtag vertreten sind oder Umfragen zufolge bei der Landtagswahl die Fünf-Prozent-Hürde nehmen. Das Potsdamer Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass der öffentlich-rechtliche Sender nicht dazu verpflichtet ist, FDP-Spitzenkandidat Zyon Braun in die Sendung „rbb 24 – Ihre Wahl: Der Kandidatencheck“ am Dienstag einzuladen. 

Das Konzept des RBB ist nach Einschätzung des OVG verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Die redaktionelle Gestaltung der Sendung sei von der Rundfunkfreiheit gedeckt und verletze den FDP-Landesverband nicht in seinem Recht auf Chancengleichheit bei der Berichterstattung vor einer Wahl.

FDP verfehlt in Umfragen Fünf-Prozent-Hürde

Die FDP, die derzeit nicht im Landtag vertreten ist und in Umfragen die notwendige Fünf-Prozent-Hürde unterschreitet, werde im Gesamtkonzept des RBB zur Vorwahlberichterstattung angemessen berücksichtigt, erklärte das Gericht. Der Beschluss ist unanfechtbar.

In den jüngsten Umfragen, etwa im ZDF-Politbarometer Extra der Forschungsgruppe Wahlen und im Brandenburg-Trend für die ARD von Infratest dimap, war die FDP nicht einzeln aufgeführt.

FDP hält Entscheidung für falsch

Der RBB hatte darauf verwiesen, dass aktuell bisher keine realistische Chance auf einen Einzug der FDP in den Brandenburger Landtag ersichtlich sei. Im Konzept der Wahlberichterstattung komme die FDP aber in verschiedenen anderen Formaten mit ihren Positionen und Köpfen vor - in Fernsehen, Radio und Internet.

FDP-Landeschef Braun nannte die Entscheidung des OVG falsch und bedauerlich. „Der RBB verweigert der FDP diese Möglichkeit, macht damit die politische Mitte kleiner und gibt Parteien der Ränder mehr Redezeit“, warf er dem Sender vor. Auch der Bundesvorsitzende Christian Lindner hatte sich in den Streit eingeschaltet und von einem Ausschluss gesprochen.