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Migrationspolitik Innenminister einig bei Abschiebung von „Gefährdern“

Nach Syrien wird schon lange nicht mehr abgeschoben. Seit der Machtübernahme durch die Taliban gilt das auch für Afghanistan. Im Falle Syriens geht es nicht nur um praktische Fragen, erklärt Faeser.

Von Anne-Beatrice Clasmann und Wilhelm Pischke, dpa Aktualisiert: 21.06.2024, 18:28
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) nimmt an der Presskonferenz zum Abschluss der Frühjahrskonferenz der Innenminister und Innensenatoren teil.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) nimmt an der Presskonferenz zum Abschluss der Frühjahrskonferenz der Innenminister und Innensenatoren teil. Christoph Soeder/dpa

Potsdam - In der Migrationspolitik haben die Innenminister von Bund und Ländern im Prinzip das gleiche Ziel, nur über den Weg dorthin gibt es teils Meinungsverschiedenheiten. Einig war man sich am Freitag zum Ende des dreitägigen Treffens in Potsdam, dass Straftäter und islamistische „Gefährder“ wieder nach Afghanistan und Syrien abgeschoben werden sollten. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sagte, sie sei dazu bereits mit mehreren Staaten im Gespräch.

„Gefährder“ und Straftäter nach Afghanistan und Syrien abschieben

Da Deutschland derzeit weder zu den Taliban-Machthabern in Kabul noch zur Regierung des syrischen Präsidenten, Baschar al-Assad, unterhält, sollen diese Abschiebungen wohl über Nachbarstaaten organisiert werden. Faeser sagte, für Syrien sei neben der Klärung der praktischen Fragen auch eine Neubewertung der Lage in dem arabischen Land notwendig. Sie sei sicher, dass sie dies mit Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) in naher Zukunft lösen könne. Für Abschiebungen nach Afghanistan sei keine veränderte Sicherheitseinschätzung notwendig. Bayern Innenminister Joachim Herrmann (CSU) forderte das Auswärtige Amt mit Bezug auf Syrien auf, „rasch die Schutzbedürftigkeit der von dort kommenden Menschen neu zu bewerten“. Konkret geht es um die Frage, ob es in Syrien Regionen gibt, in denen den Rückkehrern keine Gefahr für Leib und Leben droht.

Faeser betonte: „Wir haben alle das gleiche Interesse an einer Reduzierung der irregulären Migration in Deutschland.“ Sie kündigte außerdem an, bald einen Entwurf für eine gesetzliche Regelung vorzulegen, die eine Ausweisung von Menschen, die wegen Volksverhetzung verurteilt wurden, betrifft. Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) sagte, man müsse dafür sorgen, dass weniger Asylsuchende nach Deutschland kommen. Es brauche auch Vorschläge für den Umgang mit den vielen von ihnen, die ohne Ausweispapiere kämen. Das sei auch ein Thema, das auf EU-Ebene angegangen werden müsse. In den ersten fünf Monaten dieses Jahres wurde beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für 103 467 Menschen erstmals ein Asylantrag gestellt - ein Rückgang um 17,6 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Der Rückgang geht wohl teilweise auch auf die Mitte Oktober angeordneten Kontrollen an den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz zurück.

Innenminister stehen hinter Überlegungen zu Drittstaaten-Regelung

Zu dem Beschluss des Bund-Länder-Treffens von Donnerstagnacht, Möglichkeiten für eine Auslagerung von Asylverfahren in Staaten außerhalb der Europäischen Union weiter zu prüfen, sagte Herrmann: „Wir müssen Mittel und Wege finden.“ Der Grünen-Vorsitzende, Omid Nouripour sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Was es braucht, sind schnellere rechtsstaatliche Verfahren und die konsequente Umsetzung geltenden Rechts wie der europäischen Asylrechtsreform und keine Scheinlösungen, die bereits in Großbritannien gescheitert sind.“ Großbritannien will unerlaubt eingereiste Asylbewerber nach Ruanda bringen, das dann nicht nur selbst die Asylverfahren übernehmen würde, sondern auch Schutz gewähren beziehungsweise sich um eine Abschiebung kümmern soll.

Ausweitung der Regelungen zu Waffenverbotszonen soll geprüft werden

Bund und Länder haben vereinbart zu schauen, ob es zusätzlicher bundesgesetzlicher Regelungen zu Waffenkontrollen bedarf, um Straftaten mit Messern zu verhindern. Konkret geht es darum, ob anlasslose Kontrollen durch die Polizei auch außerhalb der in Verantwortung der Länder an Orten mit hoher Kriminalitätsbelastung eingerichteten Waffenverbotszonen erlaubt sind. Das betrifft etwa Orte, an denen es zu Menschenansammlungen kommt. „Erst wenn anlasslose Kontrollen möglich sind, entfalten Waffenverbotszonen auch die erwünschte breite präventive Wirkung“, sagte Sachen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang (CDU).

Wunsch nach mehr Handhabe bei Cybermobbing

Die Innenminister setzen sich für die Prüfung eines gesonderten Straftatbestands für Cybermobbing ein. „Cybermobbing ist ein wachsendes Phänomen, das bisher unterschätzt wird, obwohl es für die Opfer zu schwerwiegenden Auswirkungen in vielen Lebensbereichen führt“, sagte Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU). Er brachte den Antrag in die Innenministerkonferenz ein, deren Vorsitz er derzeit innehat. Nun sollten die Justizminister prüfen, ob sie die Einführung eines gesonderten Straftatbestands für sinnvoll erachten. Anders als bei einer Beleidigung in der realen Welt, etwa auf dem Schulhof, seien die Folgen einer solchen Tat durch die Verbreitung im virtuellen Raum, für die Betroffenen viel gravierender.

Fußfesseln für gewalttätige Partner und Ex-Partner

Angestrebt wird eine einheitliche Regelung zum Einsatz von Fußfesseln bei häuslicher Gewalt. Außerdem solle es für die Täter verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings geben, sagt Stübgen. Verbote, die Wohnung zu betreten und sich der Frau zu nähern, müssten „konsequent durchgesetzt und engmaschig kontrolliert werden“, sagte Faeser. Sie sei dazu bereits im Austausch mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Wenn die Täter mit einer elektronischen Fußfessel überwacht würden, könne die Polizei im Ernstfall schneller einschreiten und Gewalt gegen Frauen besser verhindern. Als Vorbild nannte Faeser entsprechende Regelungen in Österreich.