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Landtag Landtagspräsidentin will Strafen für Provokationen

In dieser Wahlperiode hat es im Brandenburger Landtag viele Ordnungsrufe gegeben – vor allem für die AfD-Fraktion. Parlamentspräsidentin Liedtke dringt auf Sanktionen für provokatives Verhalten.

Von dpa Aktualisiert: 01.07.2024, 11:33
Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke fordert ein härteres Vorgehen bei Ordnungsrufen.
Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke fordert ein härteres Vorgehen bei Ordnungsrufen. Soeren Stache/dpa

Potsdam (dpa/bb) - Brandenburgs Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke will, dass provokatives Verhalten im Parlament künftig bestraft wird. „Ich bin dafür, Ordnungsgelder einzuführen, die den Betroffenen wirklich wehtun“, sagte sie der „Märkischen Allgemeinen“ („MAZ“). „Für einen Ordnungsruf sollten 2.000 bis 4.000 Euro fällig werden. Das ist schon viel Geld.“ Das verhängte Strafgeld soll nach ihrem Vorschlag unmittelbar von den monatlichen Diäten abgezogen werden. „Der Ton im Landtag ist konfrontativer, aggressiver, weniger sachorientiert geworden – insbesondere durch die AfD-Fraktion“, sagte die Parlamentspräsidentin.

Die Zahl der Ordnungsrufe im Brandenburger Landtag hat sich in dieser Wahlperiode drastisch erhöht. Bis zur Sondersitzung am vergangenen Donnerstag wurden 77 Ordnungsrufe in 109 Sitzungen gezählt. Drei Viertel der Ordnungsrufe gehen auf das Konto der AfD-Landtagsfraktion. In der vorherigen Wahlperiode waren es nach Angaben der Präsidentin insgesamt nur acht Rufe.

Liedtke, die bei der Landtagswahl im September wieder für die SPD antritt, fordert weitere Reformen für das Parlament. „Untersuchungsausschüsse, aber auch Sondersitzungen des Landtags sollten künftig nur einberufen werden können, wenn mindestens zwei Fraktionen sie beantragen“, sagte sie der „MAZ“. In der zu Ende gehenden Wahlperiode hatte die AfD-Fraktion vier Untersuchungsausschüsse beantragt: zwei zur Corona-Politik, einen zu den Kosten des Flughafen BER und einen zur RBB-Krise.

Die Landtagspräsidentin hält auch die Obergrenze der Landtagssitze nicht mehr für sinnvoll. „Die Deckelung auf 110 Sitze muss im Wahlrecht geändert werden“, sagte sie der Zeitung. „Es war einst gut gedacht, um kein übergroßes Parlament zu bekommen. Aber die Beschränkung ist nicht sinnvoll.“ 

Der Politikforscher Robert Vehrkamp von der Bertelsmann Stiftung warnt vor einer verfassungswidrigen Verteilung der Mandate nach der Wahl. In seinem Szenario könnte die AfD mit einem Ergebnis von gut einem Viertel der Zweitstimmen mehr als ein Drittel der Sitze im Landtag erlangen. Dann könnte die Verfassung ohne die AfD nicht mehr geändert werden. Das wäre der Fall, wenn die AfD deutlich mehr Direktmandate holt, als ihr nach Zweitstimmenanteil an Mandaten zustehen würde und wegen der Decklung der Landtagsgröße die anderen Parteien nicht mehr genug Ausgleichsmandate erhalten. 

Liedtke sagte, sie gehe allerdings nicht davon aus, dass ein solcher Fall bei der Wahl eintrete.