1. SAO
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. Verankerung im Grundgesetz: Meier: Schutz des Bundesverfassungsgerichts „gute Nachricht“

Verankerung im Grundgesetz Meier: Schutz des Bundesverfassungsgerichts „gute Nachricht“

Eine Verankerung im Grundgesetz soll die Struktur des Bundesverfassungsgerichts schützen. Sachsens Justizministerin sieht darin ein wichtiges Signal.

Von dpa 23.07.2024, 17:19
Für Katja Meier (Grüne), Justizministerin von Sachsen, ist der Schutz des Bundesverfassungsgerichts eine „gute Nachricht“. (Archivbild)
Für Katja Meier (Grüne), Justizministerin von Sachsen, ist der Schutz des Bundesverfassungsgerichts eine „gute Nachricht“. (Archivbild) Robert Michael/dpa

Dresden - Die Einigung der Ampel-Parteien und der Union zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz bewertet Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) als sehr gute Nachricht. „Damit stärken Demokratinnen und Demokraten nicht nur den Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor den Feinden unseres demokratischen Rechtsstaats, sondern sie senden auch ein wichtiges parteiübergreifendes Signal der Geschlossenheit“, sagte Meier laut einer Mitteilung. 

Aufgrund der nun vorgeschlagenen Änderungen des Grundgesetzes könnten die Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin auf ein starkes, unabhängiges und funktionstüchtiges Bundesverfassungsgericht vertrauen, betonte die Ministerin.

Schutz des Bundesverfassungsgerichts in „stürmischen Zeiten“

Nach vertraulichen Beratungen hatten sich die Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen, FDP und CDU/CSU sich darauf geeinigt, die Zahl der Richter und der Senate sowie weitere zentrale Vorgaben zur Struktur des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz zu verankern. Damit wollen sie nach eigener Aussage die Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit des Gerichts auch in stürmischen Zeiten sicherstellen.

Denn bisher wären Änderungen, die das Risiko einer Blockade oder einer politischen Instrumentalisierung bergen, theoretisch mit einer einfachen Mehrheit möglich. Für eine Änderung oder Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes ist dagegen immer eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat erforderlich. Das Gericht hat 16 Richterinnen und Richter und zwei Senate.