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Gericht bestätigt Entscheidung Nach „Compact“-Verbot: Sommerfest darf nicht stattfinden

Vor wenigen Tagen wurde das rechtsextreme Magazin „Compact“ verboten. Auch ein geplantes Sommerfest in Sachsen-Anhalt wurde untersagt. Dagegen wehrt sich der Veranstalter.

Von dpa Aktualisiert: 26.07.2024, 18:35
Auf dem Rittergut des früheren AfD-Landeschefs, André Poggenburg, sollte ein Sommerfest stattfinden. (Archivbild)
Auf dem Rittergut des früheren AfD-Landeschefs, André Poggenburg, sollte ein Sommerfest stattfinden. (Archivbild) Nicky Hellfritzsch/dpa-Zentralbild/dpa

Halle - Nach dem Verbot eines Sommerfests des rechtsextremen Magazins „Compact“ darf auch ein für Samstag geplantes „Sommerfest der Pressefreiheit“ nicht am gleichen Ort stattfinden. Das Verwaltungsgericht Halle bestätigte nach eigenen Angaben eine Verbotsverfügung der zuständigen Polizeiinspektion. Die Kammer habe sich der Meinung der Polizei angeschlossen, dass es sich um eine Ersatzveranstaltung des verbotenen „Compact“-Magazins handele, sagte Gerichtspräsident Andreas Pfersich. Gegen das Urteil könne noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingereicht werden. Das Fest sollte auf dem Rittergut des früheren AfD-Politikers André Poggenburg stattfinden.

Das „Compact“-Magazin wurde vor einer Woche durch das Bundesinnenministerium verboten. Der Verfassungsschutz stuft die Zeitschrift als rechtsextremistisch ein. Damit war auch das für Samstag geplante Sommerfest des Magazins auf dem Rittergut des früheren AfD-Landesvorsitzenden Poggenburg im Burgenlandkreis untersagt worden. Sein Domizil steht schon seit längerem im Fokus der Behörden, weil es als ein Treffpunkt der sogenannten Neuen Rechten gilt. Im Zuge des Verbots gab es auch eine Durchsuchung der Behörden auf dem Rittergut. 

Neues Sommerfest zur gleichen Zeit am gleichen Ort

Zum Sommerfest war unter anderem der rechtsextreme Aktivist Martin Sellner angekündigt. Nach dem Verbot hatte „Aufbruch Deutschland“ als neuer Veranstalter ein „Sommerfest der Pressefreiheit“ angekündigt: zur gleichen Zeit und am gleichen Ort, wie die zuvor verbotene Veranstaltung von „Compact“. „Aufbruch Deutschland“ bezeichnet sich nach eigenen Angaben als bundesweite Interessengemeinschaft. Im Impressum wird Poggenburg als Vertreter aufgeführt.

„Aufbruch Deutschland“ bezeichnete die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle in einer Mitteilung als „erwartungsgemäß“ und sprach von Rechtsbeugung in einer ungeheuerlichen Art und Weise. Man wolle Schadenersatzansprüche prüfen. Bereits angereiste Interessenten sollten nicht zum Rittergut kommen.