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Innenministerium Nach Tötungsdelikt sollen Behörden konsequenter handeln

Die Frau hatte sich schon früher an die Polizei gewandt, weil ihr Ex-Partner gewalttätig war. Wenige Wochen später starb die 59-Jährige mit Schussverletzungen in ihrer Wohnung. Künftig sollen Opfer häuslicher Gewalt besser geschützt werden - Behörden sollen schnell und konsequent handeln.

Von dpa Aktualisiert: 22.03.2023, 11:01
Ein Schild mit der Aufschrift „Polizei“ hängt an einem Polizeipräsidium.
Ein Schild mit der Aufschrift „Polizei“ hängt an einem Polizeipräsidium. Roland Weihrauch/dpa/Symbolbild

Bad Lauchstädt/Magdeburg - Im Fall der von ihrem Ex-Partner getöteten 59-Jährigen in Bad Lauchstädt räumt das Innenministerium Mängel in der Arbeit der Behörden ein und zieht Konsequenzen für die Arbeit von Polizei und Waffenbehörden. Das Ministerium habe sich umfangreich berichten lassen, wie die Polizei- und die Waffenbehörde vor der Gewalttat mit dem Fall von häuslicher Gewalt umgegangen seien, hieß es am Mittwoch in einer Mitteilung. „Die bisherige Auswertung dieser Berichte legt den Schluss nahe, dass der polizeiliche Umgang mit dem Geschehen hätte anders und vor allem professioneller erfolgen müssen.“

Die am 8. März getötete Frau hatte sich bereits am 1. Februar an die Polizei gewandt, wie es weiter hieß. Der von ihr getrennt lebende Ehemann habe sie mit dem Auto verfolgt und versucht, sie aus ihrem Wagen zu ziehen. Der 61-Jährige sei zu dem Zeitpunkt schon als Waffenbesitzer bekannt gewesen.

„Das Polizeirevier Saalekreis hätte seit dem 1. Februar 2023 vertieft weiter ermitteln, unbedingt die vorgeschriebene Gefährderansprache umsetzen, eine Gefährdungsanalyse treffen und gewonnene Informationen beweissicher dokumentieren müssen“, erklärte das Ministerium weiter. Für eine Entscheidung der Waffenbehörde, dem Mann seine waffenrechtliche Erlaubnis zu entziehen, hätten Polizei und Waffenbehörde bei der Gefährdungsbewertung enger zusammenarbeiten müssen.

Der 61-jährige Mann und seine 59-jährige Ex-Partnerin waren vor zwei Wochen mit Schussverletzungen in der Wohnung der Frau gefunden worden. Beide starben.

Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) erklärte: „Die entsetzliche Tat zeigt die Gefahr, die von Menschen ausgeht, die Waffen missbrauchen, um andere zu verletzen oder zu töten. Waffen gehören nicht in die Hände von aggressiven, gewalttätigen oder extremistischen Menschen. In solchen Fällen gilt es, diesen ihre Waffen schnellstmöglich zu entziehen.“

Die Ministerin erklärte, Polizei und Waffenbehörden sollten stärker für Fälle von häuslicher Gewalt im familiären Umfeld sensibilisiert werden. Sie sollten schnell und konsequent handeln und die rechtlichen Möglichkeiten ausreizen. „Zum Schutz der Betroffenen. Zu unser aller Schutz“, so Zieschang. Dazu sollten alle relevanten Institutionen eingebunden werden. Die Fälle häuslicher Gewalt im familiären Umfeld sollten mit hoher Priorität bearbeitet und Opferschutzbeauftragte eingeschaltet werden.

Wenn Tatverdächtige über waffen- oder sprengstoffrechtliche Erlaubnisse verfügten, sollten alle notwendigen Informationen an die zuständigen Behörden übermittelt werden. Als Sofortmaßnahme seien nun verpflichtende Fallkonferenzen vorgeschrieben. Dabei sollen Polizei und die für das Waffen- und Sprengstoffrecht zuständigen Behörden eng zusammenarbeiten.

Zudem werde ab Frühsommer 2023 bei der Landespolizei das Hochrisikomanagement für Fälle häuslicher Gewalt im familiären Umfeld eingeführt. Anhand verschiedener Kriterien sollten Fälle von Gewalt in engen sozialen Beziehungen oder Stalking daraufhin bewertet werden, ob ein Hochrisikofall vorliegt. Mit dem Einverständnis der betroffenen Opfer werde der Fall mit verschiedenen Institutionen vom Jugendamt über Jobcenter und Frauenschutzhaus bis zur Ausländerbehörde besprochen und notwendige Maßnahmen koordiniert. Ein Pilotprojekt gab es laut Innenministerium im Polizeirevier Halle.

Die Polizei hatte am 1. Februar eine Anzeige gegen den 61-Jährigen wegen Bedrohung, Nötigung im Straßenverkehr, Straßenverkehrsgefährdung und Nachstellung aufgenommen und ein Strafverfahren eingeleitet, wie die Polizeiinspektion Halle erklärte. Am selben Tag sei der Versuch einer Gefährderansprache unternommen worden. Der 61-Jährige sei nicht angetroffen worden. Es gab wohl auch keinen weiteren Anlauf. Die Polizeiinspektion hatte vergangene Woche erklärt, das werde „kritisch nachbereitet“. Die Frau war Anfang Februar auf das Beratungsangebot der Interventionsstelle für Häusliche Gewalt und Stalking hingewiesen worden, die Interventionsstelle per E-Mail informiert.