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Verkehr Raser liefert sich Rennen mit Berliner Polizei

Zivilbeamten fällt der deutlich zu schnelle Wagen auf. Sie wollen der Fahrer stoppen. Der rast laut Polizei davon und versucht letztlich noch, zu Fuß zu fliehen.

Von dpa 03.07.2024, 13:08
Polizisten stoppen einen Autofahrer nach Raserei (Symbolbild).
Polizisten stoppen einen Autofahrer nach Raserei (Symbolbild). Soeren Stache/dpa

Berlin - Auf der Flucht vor der Polizei soll ein Autofahrer in der Nacht durch Berlin-Steglitz gerast sein und mehrere rote Ampeln ignoriert haben. Polizisten stoppten den 52-Jährigen schließlich - nachdem dieser aus seinem Wagen gesprungen war und versucht hatte, zu Fuß zu flüchten. Der Mann besitze keine Fahrerlaubnis, teilte die Polizei mit. Gegen ihn wird unter anderem wegen des Verdachts des verbotenen Kraftfahrzeugrennens und der Unfallflucht ermittelt. 

Polizisten der zivilen Autobahnpolizei beobachteten in der Nacht in Berlin-Lichterfelde an der Unterführung Unter den Eichen/Drakestraße das deutlich zu schnelle Auto. Als sie Stoppsignal und Blaulicht einschalteten, um den Fahrer anzuhalten, gab dieser den Angaben zufolge Gas. Es folgte eine rasante Verfolgungsfahrt. Am S-Bahnhof Rathaus Steglitz bremste er plötzlich - und verließ das Fahrzeug, wie es hieß. Der Mietwagen fuhr ohne Fahrer noch ein paar Meter weiter und rammte einen Polizeiwagen. Den mutmaßlichen Raser nahmen die Polizisten etwa 200 Meter entfernt fest. Er kam später jedoch wieder frei.

Berlin ist Hotspot bei Autorennen

Berlin gilt bundesweit als ein Hotspot bei illegalen Autorennen und Raserei. Ende Mai waren bei einem schweren Unfall nahe dem Berliner Kurfürstendamm zwei Menschen gestorben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen fahrlässiger Tötung und wegen eines illegalen Autorennens.

Im Jahr 2023 hat die Berliner Justiz in 811 Fällen Ermittlungen gegen Raser eingeleitet. In den ersten drei Monaten des laufenden Jahres gab es nach Angaben der Staatsanwaltschaft bereits rund 250 Verfahren.

Seit Oktober 2017 sind verbotene Kraftfahrzeugrennen eine Straftat, zuvor wurden sie als Ordnungswidrigkeit geahndet. Seitdem kann schon die Teilnahme an solchen Rennen mit Haftstrafen geahndet werden. Bisher gab es nur Geldbußen. Nach der Rechtsprechung können auch Fluchtfahrten vor der Polizei als verbotene Kraftfahrzeugrennen gewertet werden.