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Rechnungshof kritisiert Senat Rechnungshofs-Präsidentin fordert weitere Sparanstrengungen

Die schwarz-rote Landesregierung hat Milliardeneinsparungen im Haushalt 2025 beschlossen. Der Präsidentin des Landesrechnungshofs reicht das nicht.

Von dpa 28.11.2024, 11:00
Rechnungshofs-Präsidentin Karin Klingen kritisiert die Haushaltspolitik des schwarz-roten Senats. (Archivfoto)
Rechnungshofs-Präsidentin Karin Klingen kritisiert die Haushaltspolitik des schwarz-roten Senats. (Archivfoto) Bernd von Jutrczenka/dpa

Berlin - Landesrechnungshofs-Präsidentin Karin Klingen fordert vom schwarz-roten Senat auch für die kommenden Jahre eine strikte Sparpolitik. Die von der Regierungskoalition mit dem Nachtragshaushalt für 2025 geplanten Einsparungen seien dringend notwendig gewesen, sagte Klingen bei der Vorstellung des Jahresberichts ihrer Behörde im Abgeordnetenhaus. 

Die Konsolidierung der Finanzen muss nach ihrer Überzeugung dringend fortgesetzt werden und das Ziel die Rückkehr zu einem ausgeglichenen Haushalt sein. Nach der Finanzplanung des Senats gebe es in den Jahren bis 2028 aber Finanzierungslücken von 2,4 Milliarden Euro.

Klingen kritisiert lange Phase der Unsicherheit

„Drei Milliarden Euro in einem Jahr, das ist schon eine außergewöhnliche Konsolidierung“, räumte Klingen mit Blick auf die schwarz-roten Sparbemühungen ein. „Aber es war höchste Zeit. Eine Korrektur des überdimensionierten Haushaltsvolumens war dringend notwendig.“

Der Senat habe aber sehr spät umgesteuert, kritisierte Klingen. Die lange Unsicherheit über die Einsparungen und das intransparente Verfahren zur Einigung auf die Sparmaßnahmen habe eine hohe Belastung für die Verwaltung und die Bürgerinnen und Bürger zur Folge gehabt. „Lange Zeit war nicht klar, wo gespart werden würde.“

Die Rechnungshofs-Präsidentin warnte den Senat außerdem vor einer zu starken Anwendung der geplanten „alternativen Finanzierungsinstrumente“, also etwa Kredite über landeseigene Unternehmen. 

Auch auf diese Weise erhöhe sich die hohe Verschuldung Berlins. Sie sind nach Angaben des Rechnungshofs nur erlaubt, wenn ein entsprechender Gegenwert für das Land geschaffen wird. Deshalb sei eine Prüfung in jedem Einzelfall nötig.