1. SAO
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. Extremismus: Straftaten als rechtsextremer Videoblogger: Bewährungsstrafe

Extremismus Straftaten als rechtsextremer Videoblogger: Bewährungsstrafe

Als Grundschullehrer in Berlin ist er wegen seiner rechtsextremen Positionen entlassen worden, als Influencer nannte er sich „Volkslehrer“. Vor einem Berufungsgericht schlug er ganz andere Töne an.

Von dpa 08.11.2024, 13:41
In einem Berufungsprozess wegen rechtsextremer Straftaten sprach der Mann, der sich als Influencer „Volkslehrer“ nannte, von einem „Schlussstrich“.
In einem Berufungsprozess wegen rechtsextremer Straftaten sprach der Mann, der sich als Influencer „Volkslehrer“ nannte, von einem „Schlussstrich“. Monika Skolimowska/dpa

Berlin - Nach Straftaten als rechtsextremer Videoblogger ist ein 44-Jähriger in einem Berufungsprozess in Berlin zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem muss der Mann, der sich als Influencer „Volkslehrer“ nannte, eine Geldauflage von 500 Euro an die Amadeu Antonio Stiftung zahlen. Diese engagiert sich gegen Rassismus und Rechtsextremismus. Der Angeklagte erklärte, er habe seine Aktivitäten als Videoblogger seit September 2023 eingestellt. Er habe Familie und eine Umschulung zum Berufskraftfahrer absolviert - „man kann von einem Schlussstrich sprechen“.

In die Gesamtstrafe wegen Volksverhetzung, Hausfriedensbruchs, Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Beleidigung und der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes wurde eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen wegen Volksverhetzung einbezogen. Diese Strafe hatte ein Gericht in Niedersachsen gegen den damaligen Videoblogger verhängt.

 Zu dem Berufungsprozess war es gekommen, weil die Staatsanwaltschaft und der 44-Jährige gegen ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 26. August 2022 Einspruch eingelegt hatten. Damals war wegen sechs Vorwürfen eine Strafe von neun Monaten Haft auf Bewährung verhängt worden. Zudem sollte der damalige Videoblogger eine Geldauflage von 3000 Euro zahlen. Der Angeklagte spiele mit Provokationen und national-völkischer Gesinnung „auf der Rasierklinge der Strafbarkeit“ und teste Grenzen aus, diese habe er in den vorliegenden Fällen überschritten, begründete das Amtsgericht.

Interview mit Holocaust-Leugnerin veröffentlicht

Der 44-Jährige akzeptierte nun fünf der Schuldsprüche, der sechste Vorwurf wurde eingestellt. Die Staatsanwaltschaft nahm ihr Rechtsmittel zurück, der 44-Jährige beschränkte seine Berufung auf Bildung einer Gesamtstrafe. In einem der nun verurteilten Fälle hatte er ein Interview mit der inzwischen 96-jährigen, mehrfach verurteilten Volksverhetzerin Ursula Haverbeck, in dem sie den Holocaust leugnete, im März 2018 auf einem von ihm betriebenen Youtube-Kanal veröffentlicht. Im ersten Prozess hatte der Angeklagte erklärt: „Mir war damals nicht bewusst, dass das, was sie sagte, strafbar sein könnte.“

Das Land Berlin hatte den Mann vor mehreren Jahren aus dem Dienst als Grundschullehrer entlassen, weil er auf seinem Youtube-Kanal rechtsextreme Positionen vertreten hatte. Mit dem Urteil folgte das Landgericht dem Antrag des Staatsanwalts. Der Verteidiger des Angeklagten, der inzwischen nach seinen Angaben in der Nähe von Hamburg wohnt, hatte auf acht Monate Haft auf Bewährung plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.