Entscheidung gefallen Corona-Verordnung verlängert: Was sich in Sachsen-Anhalt dennoch ändert
Sachsen-Anhalt will in der Corona-Pandemie vorerst keine weiteren Verschärfungen einführen. Eine Änderung gibt es aber doch.
Magdeburg/Halle (Saale)/DUR – Die Landesregierung hat die bisher gültige Corona-Verordnung am Donnerstag vorerst bis zum 24. Februar verlängert. Die Staatskanzlei bestätigte die Beschlüsse, die das Kabinett um Reiner Haseloff bereits am Dienstag vorgestellt hatte.
In Sachsen-Anhalts Gastronomie gilt somit weiterhin 2G, Gastronomen können selbst entscheiden, ob sie stattdessen auf 2G+ setzen. Die Maskenpflicht in Schulen bleibt weiter bestehen. Personen, die sich weigern, eine Maske zu tragen, ist der Zutritt zum Schulgebäude nicht gestattet.
Neu hinzugekommen ist eine Ermächtigung für das Ministerium für Bildung und das Ministerium für Arbeit, per Erlass konkrete Vorgaben zur Notbetreuung in Schulen, Kitas und Horten zu machen, falls Gemeinschaftseinrichtungen Corona-bedingt geschlossen werden müssen. Eine Notbetreuung soll somit sichergestellt werden.