Mitten im Pflegenotstand Warum? In den vergangenen zwei Jahren schlossen 69 Einrichtungen in Sachsen-Anhalt
Personalmangel, steigende Kosten, höhere gesetzliche Anforderungen – die Ursachen, warum Pflegeeinrichtungen ins Trudeln geraten, sind vielfältig. Auch Sachsen-Anhalt ist betroffen.

Magdeburg. - In den zurückliegenden zwei Jahren sind in Sachsen-Anhalt 69 Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste geschlossen worden. Bei 56 von ihnen habe es sich um ambulante Pflegedienste gehandelt, wie aus der Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der Linken-Landtagsabgeordneten Nicole Anger hervorgeht.
Die Zahl der stationären und teilstationären Einrichtungen, die geschlossen wurden, lag bei 12. Auch eine Kurzzeitpflege schloss. Insgesamt fielen damit 278 Pflegeplätze im Land weg. Unbekannt ist der Landesregierung, wie viele Menschen vom Wegfall der ambulanten Versorgung betroffen waren.
Sachsen-Anhalt: Zahl der Pflegeplätze sinkt
Laut dem Landesverwaltungsamt ging die Gesamtzahl der stationären Einrichtungen von 693 im Jahr 2023 auf 686 im vergangenen Jahr zurück. Die Zahl der Pflegeplätze sank von 39.335 auf 39.072.
Selbstorganisierte Wohnformen hingegen hätten zugelegt von 321 auf 344 mit zuletzt 2.877 Plätzen (2023: 2.635 Plätze). „Die Veränderungen sind aus unserer Sicht dem Trend hin zu selbstorganisierten Wohnformen zuzurechnen. Hier wächst der Bedarf“, so eine Behördensprecherin.
Schließungen wegen Personalmangels und Kostensteigerungen
Die Gründe für die Schließungen sowie 23 Insolvenzen von Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten sind nach Angaben der Landesregierung vielfältig. Spezifische Statistiken lägen aber nicht vor.
Allgemeine Geschäftsaufgaben könnten genauso ein Grund sein wie Auslastungsprobleme infolge von Personalmangel. Steigende Kosten, fehlende Nachfolgeregelungen und steigende gesetzliche Anforderungen wurden als weitere Gründe für Schließungen genannt.
Bei einer Betriebsschließung achte die Heimaufsicht darauf, dass der Träger der Einrichtung seiner Verpflichtung nachkomme, eine alternative Unterbringung der Bewohnerinnen und Bewohner zu gewährleisten. Schließt ein ambulanter Pflegedienst, stehen der Pflegebedürftige oder seine Angehörigen vor der Herausforderung, die Versorgung sicherzustellen.