Geflügelpest in Sachsen-Anhalt 14 Kraniche und zwei Bussarde: 16 Vogelgrippe-Fälle im Altmarkkreis Salzwedel
Im Nordwesten Sachsen-Anhalts sind Kraniche und Bussarde von der Geflügelpest betroffen. Die Stallpflicht im Altmarkkreis Salzwedel bleibt bestehen.

Salzwedel. – Im Altmarkkreis Salzwedel sind inzwischen 16 Vogelgrippe-Fälle nachgewiesen worden. "Unter den betroffenen Tieren befinden sich 14 Kraniche und zwei Bussarde", teilte der Landkreis mit. Zudem gebe es weitere Verdachtsfälle. Es handle sich um fünf Kraniche und einen Graureiher.
"Die Stallpflicht für sämtliches im Kreisgebiet gehaltenes Geflügel bleibt daher bestehen und ist zwingend einzuhalten", hieß es weiter. Ein plötzliches oder gehäuftes Verenden von Hausgeflügel sei unverzüglich zu melden.
Vogelgrippe: Meldepflicht bei totem Geflügel
Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe ist in Sachsen-Anhalt in vielen Landkreisen und kreisfreien Städten eine Stallpflicht erlassen worden.
Die Geflügelpest ist eine Infektionskrankheit, umgangssprachlich wird sie auch Vogelgrippe genannt. Sie ist hochansteckend und kann bei vielen Vogel- und Geflügelarten rasch tödlich verlaufen. Tote Vögel sollen nicht angefasst, sondern den Behörden gemeldet werden.