Gipsabbau im Südharz "Augenwischerei": BUND klagt gegen mit Eilantrag gegen Probebohrungen
Im Südharz will ein Unternehmen Erkundungsbohrungen für einen möglichen Gipsabbau durchführen. Dafür gibt es zunächst grünes Licht. Nun liegt der Fall bei Gericht.
Halle/Questenberg. - Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) will Gips-Probebohrungen im Südharz auf dem gerichtlichen Weg verhindern. Einem Sprecher des Verwaltungsgerichts Halle zufolge ging ein Eilantrag des BUND gegen den Landkreis Mansfeld-Südharz ein.
Anfang Dezember hatte der Landkreis Mansfeld-Südharz den umstrittenen Erkundungsbohrungen für den Gipsabbau im Biosphärenreservat im Südharz zugestimmt. Landrat André Schröder (CDU) hatte betont, die Pläne seien mit dem Schutzstatus des Gebiets vereinbar.
Gips-Bohrungen im Südharz: Antwort des Landkreises steht aus
Das Verwaltungsgericht will nun vom Landkreis wissen, ob die streitigen Maßnahmen vorerst ruhen. Eine Antwort des Landkreises stehe noch aus, erklärte der Gerichtssprecher.
BUND-Landesgeschäftsführer Christian Kunz erklärte: „Die aktuellen Beschwichtigungen, es seien nur Probebohrungen und kein Abbau, sind Augenwischerei. Sobald erst einmal gebohrt und ein erträgliches Gipsvorkommen nachgewiesen wurde, ist die Naturzerstörung besiegelt“.