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in und um Barleben Mit bis zu 85 km/h! Simson-Fahrer entkommt Polizei zweimal – ohne Happy End

An einer Simson in Barleben hing nur ein "DDR"-Blechschild. Die Polizei wollte den Fahrer daraufhin kontrollieren. Der entkam in der Dunkelheit ohne Licht über Feldwege. Am Ende standen die Beamten dennoch bei ihm zu Hause vor der Tür.

Von DUR Aktualisiert: 23.03.2026, 09:40
Zweimal zog die Polizei bei der Verfolgungsjagd in Barleben den Kürzeren. Schließlich stand sie aber trotzdem bei dem Simson-Fahrer vor dem Haus. 
Zweimal zog die Polizei bei der Verfolgungsjagd in Barleben den Kürzeren. Schließlich stand sie aber trotzdem bei dem Simson-Fahrer vor dem Haus.  Symbolbild: Carsten Rehder/dpa

Barleben/Colbitz – Mit Ortskenntnis und Dreistigkeit ist ein 16 Jahre alter Simson-Fahrer der Polizei nördlich von Magdeburg zweimal entkommen. Am Ende haben ihn die Beamten aber doch erwischt.

Die Polizisten hatten den Moped-Fahrer am späten Samstagabend in Barleben kontrollieren wollen, weil am Moped statt des Versicherungskennzeichens nur ein Blechschild mit der Aufschrift "DDR" hing, wie die Polizei mitteilte.

Das Zweirad aber brauste mit bis zu Tempo 85 davon. Der Fahrer hinderte den Streifenwagen am Überholen, indem er in Schlangenlinien fuhr. Die Verfolgung endete vorerst, als der Simon-Fahrer über Feldwege fuhr und das Licht ausschaltete.

Etwa 20 Minuten später wurde der Fahrer mit Hilfe weiterer Einsatzkräfte auf einem Parkplatz in Barleben gesichtet. Als er den Streifenwagen sah, fuhr er wieder in Schlangenlinien davon. In Mose habe er den Streifenwagen auf einem Feldweg erneut abgeschüttelt, beschreiben die Beamten die Situation.

So kamen die Beamten trotzdem zu ihrem Erfolg: "Da es sich um ein ziemlich auffälliges Krad handelte, konnte durch Recherchen und Befragungen der Fahrer namentlich bekannt gemacht werden. Als die Polizeibeamten anschließend seine Wohnanschrift in Colbitz aufsuchten, stellten sie dort sowohl die Simson als auch den 16-jährigen Fahrer fest“, so die Polizei weiter.

Der habe erst mal keine Angaben machen wollen. "Auch nicht dazu, dass er während der Verfolgungsfahrt, wahrscheinlich im Glauben nicht erwischt zu werden, den Beamten noch den Mittelfinger zeigte", ergänzte die Polizei.

Jetzt muss sich der Jugendliche wegen Beleidigung, Nötigung im Straßenverkehr, einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen sowie Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.

Außerdem fehlte ihm die passende Fahrerlaubnis. "Da der Beschuldigte nur über die Fahrerlaubnisklasse AM verfügte und an dem Krad offensichtlich eine Leistungssteigerung vorgenommen wurde, leiteten die Beamten ein Verfahren wegen des Verdachts auf Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ein."