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Zur Strafe verbrüht? Nur Brandsalbe und Quarkwickel: Prozess um tote Zweijährige in Halle hat begonnen

In einer Wohnung in Halle ist im Mai eine tote Zweijährige mit schweren Verbrennungen gefunden worden. Vor dem Landgericht Halle ist nun ihr Vater angeklagt. Er soll das Kind aus Verärgerung in eine heiße Badewanne getaucht haben.

Von DUR Aktualisiert: 11.11.2024, 15:32
Zwei der Angeklagten (l. und r.) sitzen zum Prozess an ihren Plätzen in einem Saal des Landgerichts Halle.
Zwei der Angeklagten (l. und r.) sitzen zum Prozess an ihren Plätzen in einem Saal des Landgerichts Halle. Foto: Sebastian Willnow/dpa

Halle (Saale). - In Halle hat vor dem Landgericht der Prozess gegen einen 37-jährigen Vater, der seine zweijährige Tochter im Mai in heißes Wasser getaucht haben soll, begonnen. Das Kind erlitt dabei schwere Verbrennungen und starb zwei Tage später, da keine medizinische Hilfe geholt wurde.

 

Videobeitrag vom 13. Mai 2024: Totes Kleinkind in Halle gefunden - Ermittlungen laufen auf Hochtouren

(Kamera: Marvin Matzulla, Schnitt: Christian Kadlubietz)

Stattdessen informierte der Vater lediglich seine damalige Partnerin und die Großmutter. Aus Angst vor Polizei und Jugendamt hätten sie beschlossen, die Verletzungen lediglich mit Brandsalbe und Quarkwickeln zu behandeln. Zwei Tage später starb das Kind.

Einer der Angeklagten hält sich eine Mappe vors Gesicht, während er in Handschellen zum Prozess in einen Saal des Landgerichtes Halle geführt wird.
Einer der Angeklagten hält sich eine Mappe vors Gesicht, während er in Handschellen zum Prozess in einen Saal des Landgerichtes Halle geführt wird.
Foto: Sebastian Willnow/dpa

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Vater Mord durch Unterlassen und gefährliche Körperverletzung vor. Neben dem Vater sind auch die 36-jährige Mutter und die 64-jährige Großmutter des Kindes wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen angeklagt.

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Die Staatsanwaltschaft gibt an, dass die Familie trotz erkennbar schwerer Verletzungen auf Hausmittel setzte und medizinische Hilfe verweigerte, um keine Behörden einschalten zu müssen.

Zu Prozessbeginn gab nur die Mutter eine Erklärung ab. Sie bedauert, den Vater nicht zu einer ärztlichen Versorgung des Kindes gedrängt zu haben. Zeugen werden an den kommenden Verhandlungstagen im November und Dezember erwartet.