Skurriler Fall in Halle Kandidat stirbt vor Kommunalwahl - Toter erhält 488 Stimmen
In Halle konnten die Bürger bei der Kommunalwahl für einen Kandidaten stimmen, der bereits im April gestorben war. Die Stimmen für ihn zählten aber trotzdem.
Halle (Saale). - Bei der Kommunalwahl in Halle konnten die Wählerinnen und Wähler am vergangenen Wochenende ihr Kreuz auch bei einem Kandidaten machen, der bereits im April gestorben war. Er war für die Wählergruppe „Hauptsache Halle“ angetreten, bestätigte die Stadt Halle auf Anfrage.
Der Wahlvorschlag der Wählergruppe sei am 18. März bei der Stadt eingegangen, der Wahlausschuss habe am 5. April darüber entschieden, fünf Tage vor dem Tod des Kandidaten. Einen solchen Fall habe es in Halle zuvor noch nicht gegeben, sagte der Stadtsprecher.
Toter Kandidat für Stadtrat Halle erhält 488 Stimmen
Nach Angaben der Stadt erhielt der verstorbene Kandidat insgesamt 488 Stimmen. Die Stimmen wurden nun seiner Wählervereinigungen zugeschrieben, daraus ergebe sich die Zahl der Stadtratsmandate - „Hauptsache Halle“ erhielt drei Mandate.
Laut Kommunalwahlgesetz ist es möglich, dass ein Toter zur Wahl steht. Im Gesetz steht: „Stirbt ein Bewerber nach der Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge, so ist der Tod oder Verlust der Wählbarkeit auf die Durchführung der Wahl ohne Einfluss.“