Umwelt Abwasser-Einleitungen: Gericht bestätigt Grenzwerte
Halle - Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat Klagen von Sodawerken gegen feste Grenzwerte bei der Einleitung salzhaltiger Abwässer in die Saale und die Bode abgewiesen. Die beiden Unternehmen leiten unter anderem salzhaltige Abwässer bei Staßfurt und Bernburg in die Flüsse ein. Das Landesverwaltungsamt hatte in den wasserrechtlichen Erlaubnisbescheiden für die Unternehmen einen Überwachungswert für die „Giftigkeit gegenüber Fischeiern“ festgelegt. Dieser sei repräsentativ für die Giftigkeit von Organismen im Wasser, teilte das Landesverwaltungsamt am Donnerstag mit. Die beiden Unternehmen Ciech Soda und Solvay Chemicals hatten gegen das Landesverwaltungsamt geklagt. Sie wollten eine flexiblere Berechnung des Grenzwertes.
Das Landesverwaltungsamt bewertete das Urteil als Erfolg. „Eine gerichtlich bestätigte klare Messwertgrenze für die Einleitung von Abwässern versetzt uns in die Lage, bei Überschreitungen diese zu ahnden“, sagte die Vize-Präsidentin des Landesverwaltungsamtes, Yana Mark. „Das sollte für die Anlagenbetreiber ein Anreiz sein, alles Mögliche zu tun, um die die Schädlichkeit des Abwassers zu verringern.“ Umweltverbände klagen immer wieder gegen die Abwassereinleitungen in die Flüsse. Eine Revision des Urteils ist nach Angaben des Landesverwaltungsamtes nicht zugelassen.