Verkehr Aus für Azubiticket: Handwerkstag will ermäßigtes D-Ticket
Ab August gibt es in Sachsen kein Azubiticket mehr. Das Verkehrsministerium sieht im Deutschlandticket eine gute Alternative. Dem Handwerkstag reicht das nicht aus.
Dresden - Nach dem Aus für das Azubiticket fordert der sächsische Handwerkstag die Ausweitung des ermäßigten Deutschlandtickets für Studierende auf Auszubildende. „Ermöglicht Azubis aus Handwerk und Mittelstand auch künftig eine bezahlbare Mobilität mit Bahn, Bus und Straßenbahn!“, sagte Andreas Brzezinski, Geschäftsführer des Sächsischen Handwerkstages, laut einer Mitteilung am Mittwoch. Dass das Azubiticket mit dem deutlich attraktiveren Deutschlandticket keinesfalls mithalten könne, überrasche nicht. Das Aus für das Azubiticket sei wegen des Nachfrageeinbruchs nachzuvollziehen. Brzezinski forderte als Ersatz ein Deutschlandticket zum ermäßigten Monatspreis von 29,40 Euro für Auszubildende, wie es auch für Studierende verfügbar ist.
Das Azubiticket wird zum 31. Juli auslaufen, wie das Verkehrsministerium bestätigte. Zuerst hatte die Freie Presse berichtet. Die Nutzerzahlen gehen laut Ministerium seit Einführung des Deutschlandtickets immer weiter zurück. Im vergangenen Dezember hätten noch etwa 8400 Azubis das Angebot genutzt, was einem Rückgang von nahezu 70 Prozent entspreche. Die Tendenz sei weiter sinkend.
In Sachsen gibt es das Azubiticket seit August 2019. Es kostet 48 Euro pro Monat für einen Verkehrsverbund - für jeden weiteren kommen fünf Euro dazu, für ganz Sachsen 68 Euro. Für das Deutschlandticket sind hingegen 49 Euro fällig, es gilt bundesweit im Nah- und Regionalverkehr. Das Verkehrsministerium sieht darin eine „sehr gute Alternative“ und verweist zudem auf die Variante als vergünstigtes Jobticket, das bei einem Arbeitgeberzuschuss von mindestens 25 Prozent aktuell 34,40 Euro kosten würde.
Studierende können vielerorts in Deutschland seit Beginn des Sommersemesters ein vergünstigtes Deutschlandticket für 29,40 Euro nutzen. Darauf hatten sich Bund und Länder im vergangenen November geeinigt. Die Hochschulen beziehungsweise deren Studierendenschaften müssen dafür entsprechende Vereinbarungen mit den Verkehrsunternehmen treffen.