Innenministerin Behrens über Klimaproteste: Kein Recht auf Straftaten
Straßenblockaden, Fahrraddemos, besetzte Baustellen: Der Klimaprotest hat viele Formen. Daten der Landesregierung in Niedersachsen erlauben jetzt eine Bilanz für das vergangene Jahr. Und die Innenministerin zieht eine Grenze, wo legitimer Protest für sie endet.
Hannover - Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens hat angesichts der umstrittenen Klimaproteste erklärt, wo für sie die Grenze des Erlaubten liegt. Für sie gebe es dabei eine sehr einfache Richtschnur, sagte die SPD-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur: „Das Recht zu politischem Protest und zur Demonstration endet, wenn dabei Rechte anderer durch Straftaten verletzt werden.“ Hinter den Klimaprotesten stünden zweifellos zentrale Fragen der Zukunft unserer Gesellschaft. „Allerdings hat niemand das Recht, andere durch strafbares Handeln zu etwas zu zwingen oder zu schädigen. Hier wird die Grenze des legitimen Protests überschritten.“
Im vergangenen Jahr hat es in Niedersachsen 389 Protestaktionen der Klimaschutzbewegung gegeben. Das geht aus einer neuen Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der CDU hervor. Auch in diesem Jahr machten die Aktivisten bereits mehrfach Schlagzeilen.
Straftaten wurden bei den Protesten im Jahr 2022 den Ministeriumsangaben zufolge in den allermeisten Fällen nicht begangen - wenn doch, handelte es sich meist um einzelne Sachbeschädigungen. Ein Ausreißer ist allerdings die Besetzung einer Baustelle und eines Rohrlagers für das LNG-Terminal zum Import von Flüssigerdgas in Wilhelmshaven durch die Gruppierung Ende Gelände. Dort wurden im August insgesamt 630 Straftaten festgestellt. Laut Statistik handelte es sich dabei um Nötigung, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigungen.
Die Art der Aktionen reichte über das Jahr verteilt vom Banner einer Einzelperson über Straßenblockaden und Fahrraddemos bis hin zu Mahnwachen und Kundgebungen mit Hunderten Teilnehmern. Zu den am häufigsten genannten Gruppierungen zählen Fridays for Future, Extinction Rebellion, Critical Mass und Letzte Generation.
Ein Beobachtungsobjekt des niedersächsischen Verfassungsschutzes ist bisher keine Gruppierung der Klimaschutzbewegung, wie das Ministerium ausführt. Zwar versuchten Linksextremisten, die Bewegung zu beeinflussen und für ihre Interessen zu instrumentalisieren. Bisher sei es der linksextremistischen Szene strukturell jedoch nicht gelungen, die Klimaschutzbewegung zu unterwandern.
Die Klimaproteste polarisieren in der Gesellschaft stark. Während einige sie wegen der befürchteten Auswirkungen der Klimakrise unterstützen oder zumindest verteidigen, kritisieren andere bestimmte Aktionsformen als unzulässig oder lehnen den Protest vollständig ab. So sagte Niedersachsens Oppositionsführer Sebastian Lechner (CDU) im Landtag: „Menschen, die sich auf die Straße kleben, Rettungseinsätze behindern, Kunstwerke beschädigen und Sachen beschädigen, sind keine Aktivisten, sondern sie sind Straftäter - genauso wie andere auch.“
Das Innenministerium verweist darauf, dass die Meinungs- und Versammlungsfreiheit elementare Bestandteile des demokratischen Rechtsstaates seien. Allerdings gelte das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ausschließlich für friedliche Versammlungen.
Zuletzt machte insbesondere in Hannover die Gruppierung Letzte Generation mit Klimaprotesten auf sich aufmerksam, vor allem mit Straßenblockaden, aber auch mit einer Farbattacke auf das Reiterdenkmal am Hauptbahnhof.