Landgericht Oldenburg Bewährungsstrafe im Verfahren um „Gorch Fock“-Werft
Bei der Reparatur des bekannten Segelschulschiffs der Deutschen Marine soll es zu Betrug und Korruption gekommen sein. Nun sind erste Urteile gefallen.
Oldenburg - In einem abgetrennten Prozess um die frühere „Gorch Fock“-Werft ist ein ehemaliger Kostenprüfer der Bundeswehr am Mittwoch zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung wegen Vorteilsnahme verurteilt worden. Vor dem Landgericht Oldenburg wurden zudem zwei weitere Angeklagte wegen Vorteilsgewährung zu Geldstrafen verurteilt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Bei der Reparatur der „Gorch Fock“, dem bekannten Segelschulschiff der Deutschen Marine, soll es zu Betrug und Korruption gekommen sein.
Ursprünglich standen die zwei Männer und eine Frau gemeinsam mit drei weiteren Angeklagten vor Gericht - in einem großen Betrugs- und Korruptionsprozess, der sich mit Instandsetzungsprojekten der damaligen Elsflether Werft befasst. Dazu gehört auch die Reparatur der „Gorch Fock“, bei der die Kosten explodierten. Es geht dabei um einen Schaden aufgrund mutmaßlich falscher Rechnungen von mehreren Millionen Euro. Nach einer Verständigung und Geständnissen hatte das Landgericht Oldenburg das Verfahren gegen die drei Angeklagten am Dienstag abgetrennt.
Das Gericht verurteilte den früheren Kostenprüfer der Bundeswehr wegen Vorteilsnahme in fünf Fällen, die Bewährungszeit beträgt drei Jahre, wie der Sprecher sagte. Das Gericht ordnete zudem an, dass rund 837 000 Euro von dem Mann eingezogen werden sollen. So viel habe der 67-Jährige durch die Taten erlangt, hieß es. Der Mann hatte die Vorteilsnahme gestanden. Er war während der Instandsetzung der „Gorch Fock“ für das Marinearsenal in der früheren Elsflether Werft bei Bremen tätig und auch für das Segelschulschiff zuständig. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung, die Verteidigung eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten gefordert.
Ein 54 Jahre alter Mann erhielt am Mittwoch eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen je 50 Euro wegen Vorteilsgewährung in drei Fällen. Eine 38-jährige Frau wurde wegen Vorteilsgewährung zu 80 Tagessätzen je 75 Euro verurteilt. Beide waren damals bei einem Subunternehmen tätig, das mit der Elsflether Werft zusammenarbeitete. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Revision ist möglich.
Das Hauptverfahren gegen die drei weiteren Angeklagten, darunter zwei Ex-Vorstände der Werft, soll am kommenden Dienstag in den Weser-Ems-Hallen in Oldenburg fortgesetzt werden.