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Prozesse Corona-Test Betrug: Mehr als zehn Jahre Haft beantragt

Von dpa 22.03.2023, 18:31
Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch.
Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch. Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

Berlin - In einem Betrugsprozess gegen einen ehemaligen Betreiber von Corona-Testzentren hat die Staatsanwaltschaft auf eine Strafe von mehr als zehn Jahren Haft plädiert. Der 47-Jährige habe fast zehn Millionen Euro zu Unrecht abgerechnet und erhalten, stand für den Anklagevertreter am Mittwoch nach siebenmonatiger Verhandlung vor dem Berliner Landgericht fest. Unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung sei eine Strafe von zehn Jahren und drei Monaten zu verhängen, beantrage der Staatsanwalt. Das Urteil soll am 27. März verkündet werden.

Die Verteidiger plädierten auf eine Gesamtstrafe von maximal sieben Jahren Haft. Mitangeklagt wegen Beihilfe ist die Schwester des 47-Jährigen. Im Fall der 45-Jährigen sprachen sich Staatsanwalt und Verteidiger für eine Bewährungsstrafe aus.

Es ist das für die Hauptstadt bisher größte Strafverfahren wegen Verdachts auf Betrug bei der Abrechnung von Corona-Bürgertests. Der 47-Jährige soll laut Anklage zwischen Mai 2021 und Februar 2022 bei der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin Corona-Tests abgerechnet haben, die nicht ordnungsgemäß oder gar nicht durchgeführt worden seien. Rund 9,7 Millionen Euro habe er erschwindelt, knapp 2,5 Millionen Euro seien über Konten der Schwester geflossen. Mehr als 6,6 Millionen Euro soll der Mann laut Anklage auf ein Konto in die Türkei weitergeleitet haben.

Der damalige Spätkauf-Betreiber sei des besonders schweren Betrugs in 67 Fällen schuldig zu sprechen, beantragte der Staatsanwalt. In die Strafe seien auch die drei Jahre und acht Monate Haft einzubeziehen, zu denen der 47-Jährige vor einem Jahr verurteilt worden war; unter anderem wegen Vergewaltigung.

Die beiden Geschwister waren Ende März 2022 bei Durchsuchungen von Wohnungen und Teststationen in Berlin festgenommen worden. Der Geschäftsmann sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Sein Verteidiger sagte im Plädoyer, der Staatsanwalt habe „ausgeblendet, dass im erheblichen Umfang die abgerechneten Tests auch durchgeführt worden waren“. Der in der Anklage angenommene Schaden sei im Prozess nicht nachgewiesen worden.