Agrar Frist zur Beantragung von Frosthilfen verlängert
Die Ernteausfälle bei den Landwirten in Sachsen-Anhalt sind in diesem Jahr teilweise so hoch, dass deren Existenz bedroht ist. Das Land will ihnen helfen.
Magdeburg - Die Landesregierung hat die Frist zur Beantragung der Frosthilfen verlängert. Betriebe könnten Anträge für die finanzielle Unterstützung noch bis 14. Oktober einreichen, teilte das Wirtschaftsministerium mit. Starker Frost im Frühjahr dieses Jahres hatte bei einigen Betrieben in Sachsen-Anhalt für massiven Ernteausfällen gesorgt.
Das Ministerium wolle die wirtschaftlichen Folgen für die Betriebe abfedern und die Existenz vieler Landwirtschaftsbetriebe sichern, hieß es. „Die Verluste durch den Frost sind für viele unserer Obst- und Weinbaubetriebe existenzbedrohend“, erklärte Wirtschaftsminister Sven Schulze (CDU).
Den Angaben zufolge können Betriebe, deren Ernteerträge im Jahr 2024 im Vergleich zu den Vorjahren um mehr als 30 Prozent gesunken sind, bis zu 40 Prozent des entstandenen Schadens als Unterstützung erhalten. In den vergangenen Monaten hatten Betriebe Ernteausfälle von bis zu 100 Prozent verzeichnet.