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Landgericht Bremen Geldstrafen und Freisprüche nach Angriff von Werder-Ultras

Fünfeinhalb Jahre liegt die Randale von Fußballfans in Bremens Szeneviertel zurück. Das Landgericht will das Geschehen in insgesamt vier Prozessen klären. Nun gibt es ein erstes Urteil.

Von dpa Aktualisiert: 05.06.2023, 22:21
Das historische Gebäude des Bremer Landgerichts.
Das historische Gebäude des Bremer Landgerichts. Hauke-Christian Dittrich/dpa/Archivbild

Bremen - Nach einem Bundesligaspiel von Werder Bremen gegen Mainz 05 im Dezember 2017 prügelten linke und rechte Werder-Fans wild aufeinander ein. Dazu sprach das Landgericht der Hansestadt am Montag ein erstes Urteil gegen vier Angeklagte: Heraus kamen zwei Freisprüche und zwei Geldstrafen, die zum größten Teil bereits als abgegolten gelten (2 KLs 220 Js 43353/19).

Die Vorsitzende Richterin Maike Wilkens rollte in ihrem Urteil das fast sechs Jahre alte Geschehen auf. Bei dem Spiel bemerkten linke Werder-Ultras angeblich, dass rechtsgerichtete Hooligans im Stadion waren. Nach dem Spiel sahen die Ultras die Rechten in einer Kneipe wieder und griffen das Lokal an. Die Hooligans stürmten heraus. Geworfen wurde mit Flaschen, Steinen, Barhockern, Werbeschildern und einem Heizpilz. Scheiben zerbrachen, ein Auto wurde beschädigt, es gab auch Verletzte.

Die Staatsanwaltschaft nannte das „bürgerkriegsähnliche Zustände“ in dem Bremer Ausgehviertel am Ostertor. Das machte die Richterin sich nicht zu eigen und sprach von einem „auf offener Straße ausgetragenen Revierkampf“. Die vier Angeklagten gehörten zu den Ultras. Sie sollten laut Anklage nicht selbst geprügelt, aber zu dem Krawall aufgewiegelt haben. Richterin Wilkens schrieb den Linken ins Stammbuch: „Auch Personen, die sich auf der moralisch richtigen Seite sehen, haben kein Recht, sich mit Gewalt durchzusetzen“.

Sie verurteilte zwei Beteiligte zu 70 beziehungsweise 90 Tagessätzen von 60 Euro. Davon seien wegen des langen Verfahrens 60 Tagessätze bereits vollstreckt. Damit bleiben Strafen von 600 und 1800 Euro. Zwei Angeklagte wurden freigesprochen, weil ihre Beteiligung auf Beweisvideos nicht zweifelsfrei festzustellen war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zu dem Komplex werden nach Gerichtsangaben noch drei Prozesse folgen. Ein Prozess richtet sich gegen die eigentlichen Schläger aus der Gruppe der Ultras. Auch in zwei Prozessen gegen die rechten Hooligans sollen sich Aufwiegler und Angreifer getrennt verantworten. Ein Verteidiger kritisierte, dass der Aufwand der Verfahren in keinem Verhältnis zum Ergebnis stehe.