Rechtsextremismus Kocak: In Prozess um rechte Anschläge kein Nebenkläger
Der Linke-Abgeordnete Kocak ist ein Opfer der rechtsextremen Anschlagsserie von Neukölln. Nun ist er über eine Entscheidung der Justiz empört.
Berlin - Der Linke-Politiker Ferat Kocak darf im Prozess um eine rechtsextreme Anschlagsserie in Berlin-Neukölln nicht als Nebenkläger auftreten. Das entschied das Amtsgericht Tiergarten, wie am Mittwoch im Zuge von RBB-Recherchen bekannt wurde. Kocak, seit 2021 Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses, wurde 2018 selbst Opfer eines Brandanschlags im Rahmen der Serie und tritt in dem am 29. August beginnenden Verfahren gegen mehrere Angeklagte als Zeuge auf.
Nach Angaben der stellvertretenden Sprecherin der Berliner Strafgerichte, Christina von Bothmer, sah das Amtsgericht keine gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung der Nebenklage. Diese könne insbesondere wegen schwerer Folgen einer Tat zugelassen werden, erläuterte sie. „Diese hat das Gericht unter Zugrundelegung des Vortrages des Zeugen K. als nicht gegeben erachtet.“ Kocak kritisierte den Beschluss. Er sei „schockiert“, halte die Begründung für fragwürdig und werde somit erneut Opfer der Tat.
Der Neuköllner Politiker engagiert sich seit langem gegen Rechtsextremismus. Am 1. Februar 2018 war in der Nacht sein Auto in Flammen aufgegangen, das sich in einem Carport direkt neben Kocaks Haus befand. Dort schliefen zu dem Zeitpunkt mehrere Menschen. Kocak wurde nach eigener Schilderung vom hellen Schein der Flammen wach und versuchte, diese mittels Feuerlöscher zu bekämpfen. Das Haus wurde bei dem Anschlag nicht in Mitleidenschaft gezogen.
„Die psychischen und physischen Folgen der Tat sind für mich bis heute allgegenwärtig“, erklärte Kocak am Mittwoch. „Angstzustände, schlaflose Nächte, verlorenes Vertrauen in Menschen: Ein andauernder Alarmzustand für die Psyche.“ Er habe nach dem Anschlag wegen fehlender Leistungsfähigkeit zweimal den Job wechseln müssen und erst kürzlich wieder Unterstützung psychologischer Beratungsstellen in Anspruch genommen: „Weil die Angstzustände und die Schlafstörungen zunahmen und mich die Bilder des Feuers wieder zunehmend verfolgen.“
In dem Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten zur Nebenklage, dessen Wortlaut der dpa vorliegt, heißt es: Die von Kocak vorgetragenen Folgen der Tat begründeten keine körperlichen oder seelischen Schäden von einer Erheblichkeit, die in der Strafprozessordnung vorausgesetzt werde. So seien nach Kocaks Angaben innerhalb von dreieinhalb Jahren lediglich fünf Einzelberatungen bei der psychologischen Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt nötig gewesen.
Heike Kleffner vom Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt bezeichnete die Entscheidung des Amtsgerichts als Skandal. Derartiges sei „bundesweit sehr selten anzutreffen“, sagte sie dem RBB. „Man muss einfach sagen, das ist einer der Tiefpunkte der Berliner Justiz, wenn es um den Umgang mit schweren neonazistischen, rassistischen Gewalttaten und ihren Betroffenen geht.“
Das Gericht nehme Kocak das, „was der Gesetzgeber eigentlich mit dem Statut der Nebenklage vorsieht, nämlich die Tatfolgen dadurch zu bearbeiten und auch zu überwinden, dass man aktiv als Betroffener an der Aufklärung derartiger schwerer Gewalttaten beteiligt ist“, so Kleffner. Ein Nebenkläger kann in einem Prozess zum Beispiel Zeugen befragen oder Beweisanträge stellen.
Kritik kam auch von der Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (Berliner VVN-BdA). „Das ist nicht nur ein Schlag ins Gesicht von Ferat Kocak, sondern aller Menschen, die vom rechten Terror in Neukölln betroffen waren und sind“, hieß es in einer Erklärung.
Die Polizei rechnet der Anschlagsserie von Neukölln um die 70 Taten vor allem zwischen 2016 und 2019 zu - darunter mindestens 14 Brandstiftungen. Opfer waren meist Menschen, die sich gegen Rechtsextremismus engagierten. Nach langen und zunächst erfolglosen Ermittlungen wurde schließlich Anklage gegen fünf Verdächtige aus der rechten Szene erhoben.