Promi vor Gericht Melanie Müller wegen Hitlergrußes zu Geldstrafe verurteilt
Hat Sängerin Melanie Müller den Hitlergruß auf einem Konzert gezeigt? Im Strafprozess geht das Gericht deutlich über die Forderung der Anklage hinaus.
Leipzig - Schlagersängerin Melanie Müller (36) ist wegen Zeigens des Hitlergrußes zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Wegen des Hebens des rechten Armes habe sich die Angeklagte des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen schuldig gemacht, sagte Richter Lucas Findeisen vom Amtsgericht Leipzig. Zudem verurteilte das Gericht die frühere RTL-Dschungelkönigin wegen Drogenbesitzes und verhängte eine Gesamtstrafe von 160 Tagessätzen à 500 Euro, insgesamt also 80.000 Euro.
Müller war zur Urteilsverkündung in einem beigefarbenen Hosenanzug erschienen. Sie nahm das Urteil relativ gelassen auf - und schnaufte lediglich bei der Höhe der verhängten Geldstrafe auf.
Gericht: Müller hat mehrmals Hitlergruß gezeigt
Laut Gericht hatte Müller bei einem Konzert im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt. Bei dem Strafmaß ging das Gericht deutlich über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Diese hatte 95 Tagessätze à 60 Euro gefordert - also 5.700 Euro. Die Verteidigung hatte auf einen Freispruch in beiden Anklagevorwürfen plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung äußerte sich auf Nachfrage nicht dazu, ob Rechtsmittel eingelegt werden.
Müller hatte zum Prozessauftakt die Anklagevorwürfe über ihren Verteidiger zurückgewiesen. Bei der Handbewegung habe es sich um eine anheizende Geste für das Publikum gehandelt, hatte ihr Rechtsanwalt Adrian Stahl erklärt. Sie habe die Armbewegung schon bei vielen Konzerten gemacht, und zwar zu dem Schlachtruf: „Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi“. Überdies habe seine Mandantin keine rechte Gesinnung und sei unpolitisch.
Richter: Menge antworte auf „Zicke Zacke“ mit „Heil, Heil, Heil“
Die Handbewegung auf dem Konzert weiche deutlich von ähnlichen Gesten auf vorherigen Konzerten ab, begründete Richter Findeisen die Entscheidung. „Die Angeklagte hat zudem ihre Vorbildfunktion auf eklatante Weise außer Acht gelassen.“ So habe die Sängerin auch zugelassen, dass die Menge nach ihren „Zicke-Zacke-Rufen“ mit „Heil, Heil, Heil“ geantwortet habe - und das nach Überzeugung des Richters gleich dreimal bei dem Auftritt.
Das Gericht glaubte der Angeklagten auch nicht, dass die bei einer Durchsuchung in ihrer Wohnung gefundenen Drogen angeblich einer Freundin gehörten. Ermittler hatte dabei 0,69 Gramm Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette entdeckt.
Angeklagte schildert erhebliche Einbußen seit Verfahren
Zuvor hatte sich die Angeklagte erstmals selbst in dem Verfahren geäußert. Auf Nachfrage des Richters zu ihrem Einkommen hatte sie gesagt, dass sie bis zu dem Vorfall zahlreiche Auftritte in Deutschland, Österreich, der Schweiz und auf Mallorca gehabt habe. „Jetzt habe ich nur noch auf Mallorca Auftritte. Alles andere ist weg“, erklärte die 36-Jährige. Zuletzt seien drei geplante Konzerte abgesagt worden. Zu ihren konkreten Einkommen äußerte sie sich nicht.
Richter schätzt Einkommen: „Auffällig luxuriöser Lebensstil“
Daher habe das Einkommen geschätzt werden müssen, erläuterte der Richter. Die Angeklagte habe noch immer zahlreiche Auftritte auf Mallorca und jeweils eine Wohnung in Deutschland und auf der spanischen Urlaubsinsel, betonte Findeisen. „Sie haben einen auffällig luxuriösen Lebensstil“, sagte der Richter. Er schätzte daraufhin das Einkommen Müllers auf etwa 15 000 Euro pro Monat.
Müller wurde im sächsischen Oschatz geboren. 2014 gewann sie die achte Staffel der RTL-Dschungelshow „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!“ und war danach noch in zahlreichen TV-Formaten zu sehen.
Eigentlich hatte Müller auf eine vollständige Rehabilitierung in dem Gerichtsverfahren gesetzt. Ihr Anwalt, Adrian Stahl, hatte kurz vor dem Urteil im Gerichtssaal zu dem Richter gesagt: „Wir hoffen, dass das ganze bald ein Ende hat und meine Mandantin in Deutschland wieder Fuß fassen kann.“ Dabei machte er auch die mediale Vorverurteilung für die finanziellen Einbußen seiner Mandantin mitverantwortlich.