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Diskriminierung Ärger um nackte Brüste auf Wasserspielplatz - So entscheidet das Gericht

Der Fall hat im Sommer 2021 für Schlagzeilen gesorgt: Eine Frau hält sich mit freiem Oberkörper auf einem Berliner Wasserspielplatz auf und muss das Gelände verlassen. Nun hat ein Gericht entschieden, ob sie dabei diskriminiert wurde.

Von dpa Aktualisiert: 14.09.2022, 15:15
Auf dem Wasserspielplatz „Plansche“ in Berlin hat eine Frau mit freiem Oberkörper für Aufsehen gesorgt.
Auf dem Wasserspielplatz „Plansche“ in Berlin hat eine Frau mit freiem Oberkörper für Aufsehen gesorgt. Fabian Sommer/dpa

Berlin - Im Streit um den nackten Oberkörper einer Frau auf einem Berliner Wasserspielplatz hat das Landgericht Berlin eine Klage auf Entschädigung abgewiesen. Das teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch mit.

Die 38 Jahre alte Klägerin hatte wenigstens 10.000 Euro vom Land Berlin als Entschädigung verlangt. Die Frau hatte sich 2021 mit entblößten Brüsten auf dem Platz im Bezirk Treptow-Köpenick aufgehalten.

Mit nackten Brüsten auf Wasserspielplatz: Polizei warf Klägerin vom Gelände

Daraufhin war sie zunächst von Sicherheitskräften, dann von der Polizei aufgefordert worden, ihre Brust zu bedecken oder das Gelände zu verlassen. Dadurch sah sich die Klägerin diskriminiert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Az. 26 O 80/22).

Die Klage hatte sich auf das Antidiskriminierungsgesetz des Landes Berlin (LADG) gestützt. Dieses soll Menschen vor Diskriminierung seitens der Behörden schützen und Ansprüche auf Schadenersatz ermöglichen. Eine Begründung der Entscheidung der zuständigen Zivilkammer 26 lag zunächst nicht vor, wie der Gerichtssprecher mitteilte.