Bildung Verwaltung will nach Urteil Kita-Förderbedingungen ändern

Berlin - Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das die in Berlin geltende Obergrenze für Kita-Zuzahlungen für unwirksam erklärt hat, will die Bildungsverwaltung die Förderbedingungen für Kita-Träger ändern. Nach Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung werde die Senatsverwaltung dazu Verhandlungen mit den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege und dem Dachverband der Berliner Kinder- und Schülerläden aufnehmen, kündigte eine Sprecherin am Freitag an. Dabei solle es unter anderem darum gehen, anhand welcher Kriterien Ausnahmen von einer Obergrenze möglich sein sollen. Alle übrigen Regelungen zu den Zuzahlungen blieben davon unberührt.
Das Gericht in Leipzig hatte am Donnerstag (Az.: BVerwG 5 C 6.22) die in Berlin seit 2018 geltende pauschale Obergrenze für Zuzahlungen in Kitas von 90 Euro monatlich gekippt. Freie Kita-Betreiber hätten die Autonomie, in ihren pädagogischen Angeboten über das hinauszugehen, was Träger der öffentlichen Jugendhilfe für erforderlich halten, begründete das Gericht sein Urteil (Az.: BVerwG 5 C 6.22). Das schließe das Recht ein, entstehende Mehrkosten über Zuzahlungen der Eltern abzudecken. Eine strikte Obergrenze sei unverhältnismäßig.
Berlin hatte die Kita-Gebühren 2018 als erstes Bundesland komplett abgeschafft. Die Höhe der Zuzahlungen etwa für zusätzliche Sportangebote, Bio-Essen, Musik- oder Sprachunterricht war begrenzt worden, um gerade einkommensschwächere Eltern vor hohen finanziellen Forderungen der Kitas zu schützen.
„Frühkindliche Bildung ist der Grundstein für alles, und unser Ziel ist es sicherzustellen, dass alle Kinder einen Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Bildung haben“, erklärte Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU). „In diesem Zusammenhang werden wir uns mit der aktuellen Herausforderung auseinandersetzen, um bestmögliche Lösungen zu entwickeln.“
Der Verband der Kleinen und Mittelgroßen Kita-Träger (VKMK) begrüßte das Urteil aus Leipzig. „Diese bahnbrechende Entscheidung markiert einen bedeutsamen Schritt zur Stärkung der Qualität der frühkindlichen Bildung, der Trägerpluralität und zur Wahrung der Elternrechte.“
Die Bundesrichter verurteilten das Land Berlin zudem, 200.000 Euro an eine Kita-Trägerin zurückzuzahlen, die gegen die Regelungen geklagt hatte. Denn weil diese auf höheren Zuzahlungen bestand, kürzte das Land ihr im Gegenzug die monatliche Betriebskostenerstattung. Dagegen klagte die Betreiberin - und hatte jetzt anders als in den Vorinstanzen beim Bundesverwaltungsgericht Erfolg.