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Wahl zum Landtagspräsidenten Voigt: AfD hat rechtssicheres Verfahren aufgekündigt

In Thüringen soll ein neuer Landtagspräsident gewählt werden. Die AfD beansprucht das Amt für sich. Doch die anderen Fraktionen wollen ihr nicht zu einer Mehrheit verhelfen.

Von dpa Aktualisiert: 25.09.2024, 16:19
Der neue Thüringer Landtag kommt am Donnerstag zum ersten Mal zusammen und muss einen neuen Landtagspräsidenten wählen. (Archivfoto)
Der neue Thüringer Landtag kommt am Donnerstag zum ersten Mal zusammen und muss einen neuen Landtagspräsidenten wählen. (Archivfoto) Martin Schutt/dpa

Erfurt - Vor der Wahl eines neuen Landtagspräsidenten in Thüringen hat CDU-Fraktionschef Mario Voigt der AfD vorgeworfen, ein vereinbartes rechtssicheres Verfahren aufgekündigt zu haben. „Die AfD tut doch hier immer so, als ob sie Opfer wäre“, sagte Voigt bei einer Landespressekonferenz im Thüringer Landtag. Man werde das Verfassungsgericht anrufen, wenn gegen die Regeln des Landtags oder gegen die Verfassung verstoßen werde, kündigte der 47-Jährige an. 

Wenn man es „mit solchen Tricksern“ zu tun habe, müsse man sicherstellen, dass es zu einem rechtssicheren Verfahren komme, machte Voigt klar. Er bezog sich auf eine Verständigung im Ältestenrat aus der vergangenen Legislaturperiode, an die sich die AfD demnach nicht gebunden fühle. „Es gab eigentlich ein rechtssicheres Verfahren. Das rechtssichere Verfahren wurde von der AfD aufgekündigt“, sagte Voigt. 

Braga sagte dazu, dem Ältestenrat sei eine Stellungnahme zur Kenntnis gegeben worden. Die AfD habe sich dabei enthalten. 

Das neu gewählte Parlament kommt am Donnerstag zum ersten Mal zusammen, um seine Arbeitsfähigkeit herzustellen. Dazu gehört auch die Wahl des Landtagspräsidenten. Die AfD war bei der Landtagswahl am 1. September deutschlandweit zum ersten Mal in einem Bundesland stärkste Kraft geworden und hat damit das Vorschlagsrecht. Die anderen Fraktionen wollen aber keinen AfD-Kandidaten wählen. Die CDU und das Bündnis Sahra Wagenknecht wollen noch vor der Wahl die Geschäftsordnung ändern, damit von Anfang an alle Fraktionen Kandidaten vorschlagen können.

Keine Opferrolle für AfD

Voigt sagte, wenn ein Kandidat nicht das Vertrauen der Mehrheit des Parlaments genieße, müsse ein anderer her. Zudem betonte er, dass die Geschäftsordnung an Verfassungsrecht angepasst werden soll. „Die Geschäftsordnung des Landtags kann jederzeit geändert werden.“

BSW-Fraktionschefin Katja Wolf sagte, der Landtag dürfe nicht zum Opfer von politischen Ränkespielen werden. Die AfD dürfe nicht dazu kommen, die Demokratie auszuhöhlen. „Damit ist sie nicht Opfer, sondern Täter. Es bestehe die Gefahr, dass die Höcke-Partei den Landtag als Bühne zu missbrauchen versuche.