Urteil Wegen Lärm niedergestochen: Angeklagter freigesprochen
Dessau-Roßlau - Das Landgericht Dessau-Roßlau hat einen 53 Jahre alten Mann freigesprochen, der seinen Nachbarn in Zerbst mit einem Messer schwer verletzt hatte. Zwar habe das Gericht es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte im März dieses Jahres einem Nachbarn „potenziell lebensgefährliche Stich- und Schnittverletzungen“ zugeführt habe, teilte eine Gerichtssprecherin am Dienstag mit. Nachdem der Nachbar erhebliche Gegenwehr leistete, habe der Angeklagte aber von ihm abgelassen.
Der Mann war wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchten Totschlags angeklagt. Das Gericht habe den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung auch verwirklicht gesehen, dennoch sei er freigesprochen worden. Nach einem psychiatrischen Gutachten sei nicht auszuschließen, dass die „Steuerungsfähigkeit“ des Mannes zur Tatzeit aufgrund einer Bewusstseinsstörung aufgehoben gewesen sei, so die Begründung. Einerseits habe es einen regelrechten „Lärmkrieg“ zwischen den Nachbarn des Mehrfamilienhauses gegeben, andererseits leide der Angeklagte unter einer posttraumatischen Belastungsstörung. Auch die Unterbringung in einer Psychiatrie lehnte das Gericht ab.
Der Angeklagte hatte im März dieses Jahres einen über sich wohnenden Nachbarn nach einem Streit über zu laute Musik schwer mit dem Messer verletzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.